Der Kanton Freiburg will ein Bedrohungsmanagementkonzept umsetzen, das darauf ausgerichtet ist, sogenannte Risikopersonen zu erkennen und zu verhindern, dass diese eine Straftat begehen. Dabei handelt es sich um Personen, deren Verhalten oder Äusserungen eine ausgeprägte Neigung zu Gewalt gegen Dritte vermuten lassen und die zur Tat schreiten könnten. Diese Absicht stellt die grösste Neuerung der Kriminalpolitik für den Zeitraum 2018-2021 dar, die der Generalstaatsanwalt und der Staatsrat gemeinsam beschlossen haben. Die Sicherheits- und Justizdirektion erarbeitet zurzeit einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei, um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür einzuführen. Der Entwurf wird diesen Herbst in Vernehmlassung geschickt.
Nach den ersten beiden Ausführungen von 2012-2014 und 2015-2017 beruht diese dritte Fassung der Kriminalpolitik auf der gründlichen Analyse aller bestehenden Prioritäten durch verschiedene Arbeitsgruppen, denen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kantonspolizei angehörten. Dank dieser Methode konnten die Vorschläge dazu, welche Prioritäten verworfen, erweitert oder neu ausgerichtet werden sollten, auf der Grundlage der in der Praxis festgestellten Entwicklung erarbeitet werden.
Minderjährige im Mittelpunkt der Gewaltbekämpfung
Im Bereich der Gewaltbekämpfung wird der Staat seine Präventionsarbeit bei Jugendlichen intensivieren. Dies geschieht in Anbetracht der festgestellten Auswüchse bei der Nutzung der sozialen Medien (Belästigung, Drohungen usw.) und der aktuell zunehmenden Jugendgewalt. Auch bei der Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt wird der Schutz der physischen und psychischen Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt stehen: In Zukunft werden alle Fälle der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Friedensgerichte) gemeldet.
Die Bekämpfung der Cyberkriminalität wird verstärkt, unter anderem durch vermehrte Patrouillen im virtuellen Raum, aber auch indem der Bedarf an technischen Mitteln und Ausbildung im Rahmen der Anstrengungen, die mit dem Staatsrat im Informatikbereich vereinbart wurden, gedeckt wird.
Verstärkte Bekämpfung der Schwarzarbeit
Des Weiteren reagieren der Generalstaatsanwalt und der Staatsrat mit einer Verstärkung des Kampfs gegen Schwarzarbeit auf die Probleme, die von Wirtschaftskreisen immer wieder hervorgehoben wurden. So sollen vermehrt gezielte Operationen unter der Leitung der Staatsanwaltschaft und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Stellen stattfinden, während gleichzeitig die gerichtlichen Kompetenzen des Amts für den Arbeitsmarkt erweitert werden.
Die Bekämpfung des Betäubungsmittelhandels, u. a. mit einer verstärkten Polizeitätigkeit im Bereich Strassenhandel, die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, die auf die Straftaten mafiaähnlicher Kreisen ausgerichtet ist, und die Bekämpfung von ungesittetem Verhalten sind Ziele, die sich gegenüber den letzten Jahren nicht verändert haben.
Die im Rahmen der Kriminalpolitik definierten Prioritäten beeinträchtigen natürlich weder das Tagesgeschäft der Staatsanwaltschaft und der Polizei, noch schränken sie deren Ermittlungen in wichtigen Fällen wie Tötungen, Widerhandlungen gegen die sexuelle Integrität, Wirtschafts-delikten, Kindesschutz oder Pornographie ein.