Seit 2014 wird die Integrationsförderung auf der Grundlage von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP), die mit dem Bund für einen Zeitraum von vier Jahren vereinbart werden, umgesetzt. Nach einem erfolgreichen Pilotversuch von 2014 bis 2017 - der zu einer kohärenteren, systematischeren und sichtbareren Integrationspolitik geführt hat - hat der Kanton Freiburg entschieden, diesen Ansatz weiterzuverfolgen. Das KIP 2 (2018-2021) setzt auf Kontinuität, Festigung und Innovation. Es führt eine erprobte Strategie weiter, die auf vier Aktionsachsen basiert:
- Finanzierung und Betreuung von Integrationsprojekten;
- Ausbildung und Unterstützung von beteiligten PartnerInnen;
- Sensibilisierung von öffentlichen und privaten Akteuren;
- Ausbau der Integrationsförderung.
Ein Programm mit 39 Integrationsmassnahmen
Die Entwicklung des KIP 2 war eine interaktive und multidisziplinäre Aufgabe. Es wurden die Empfehlungen der PartnerInnen (öffentliche und private) miteinbezogen und auf die tatsächlichen Bedürfnisse der Praxis aufgebaut. Es handelt sich letztlich um ein anspruchsvolles Programm, das 39 spezifische Integrationsmassnahmen vorstellt. Diese sollen die folgenden drei allgemeinen Ziele umsetzen:
- die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts;
- die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenlebens in gegenseitiger Achtung und Toleranz;
- die chancengleiche Teilnahme aller Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Schweiz.
Das KIP 2 ist mit einem jährlichen Betrag von 2,26 Millionen Franken budgetiert, der zwischen dem Bund, dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt wird und zu dem die vom Bund gewährten Integrationspauschalen für die Integration von Personen aus dem Asylbereich hinzukommen. Es legt den Schwerpunkt unter anderem auf die folgenden Ziele: eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden; ein ausgebautes Sprachkursangebot für Migrantinnen und Migranten; einen vereinheitlichten ersten Empfang der neuen Einwohnerinnen und Einwohner; die Weiterentwicklung des Projektes "Communes sympas - Gemeinsam in der Gemeinde"; den Ausbau der Diskriminierungsprävention und der interkulturellen Übersetzung; die Aufwertung der Freiwilligenarbeit und der Schlüsselpersonen zur Förderung des Zusammenlebens; Entwicklung von Massnahmen zur Verstärkung der Beschäftigungsfähigkeit von Migrantinnen und Migranten und die Schaffung von Beschäftigungsprogrammen sowie Berufsbildungseinrichtungen für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich.
Schlussbilanz des KIP 1
Im Kanton Freiburg wird die Integrationspolitik gemeinsam von der Sicherheits und Justizdirektion (Fachstelle für die Integration der Migrantinnen und Migranten und für Rassismusprävention) und der Direktion für Gesundheit und Soziales (Kantonales Sozialamt) entwickelt und gefördert. Zur Erinnerung: Der Anteil der ausländischen Bevölkerung im Kanton Freiburg beträgt 23 %, was 72 052 Personen von insgesamt 314 161 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht (Stand Ende September 2017).
Mit der Umsetzung des KIP hat der Kanton Freiburg einen neuen Weg im Bereich Integration beschritten. Das KIP 1 hat so bedeutende Fortschritte im Bereich ermöglicht. Im Zeitraum 2014-2017 wurden unter anderem folgende Ziele verwirklicht: die Finanzierung und Betreuung von über 100 Integrationsprojekten; die Bereitstellung von 38 Sprachkursen für Migrantinnen und Migranten; Eine Angebot an Sprachkursen für über 1000 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich; die Zunahme der Anzahl Gemeinden, die am Projekt "Gemeinsam in der Gemeinde" teilnehmen, und die Ausbildung von 400 Vernetzer/innen+ usw. Die Verwirklichung dieser Ziele wurde durch eine enge Zusammenarbeit und die Vielfalt der Partnerschaften (Gemeinden, Verbände, Migrantenorganisationen, Wirtschaftskreise, Staatsstellen, Bund usw.) ermöglicht.
Stärkung der Partnerschaft zwischen dem Staat und der Stadt Freiburg
Der Staat und die Stadt Freiburg haben sich zudem zum Abschluss einer Zusammenarbeitsvereinbarung zur Erreichung gemeinsamer Ziele im Bereich Integration der Migrantinnen und Migranten und zur Festlegung eines Betrags zu deren Verwirklichung geeinigt. Diese Vereinbarung mit einer Dauer von vier Jahren hat das Ziel, die Rolle der einzelnen Akteure auf Gemeindegebiet in diesem Bereich abzuklären. Sie ermöglicht es namentlich, die Effizienz zu steigern und Ressourcen zu optimieren. Der Staat Freiburg gewährt der Stadt Freiburg ab 2018 einen jährlichen Betrag von 60 649 Franken.