Im Rahmen seines Regierungsprogramms 2017–2021 hatte sich der Staatsrat unter anderem zum Ziel gesetzt, die Organisation der Gerichtsbehörden (GB) in Bezug auf Struktur, Verwaltung, Logistik und Budget grundlegend zu überdenken, um die Governance zu konsolidieren und die Effizienz zu erhöhen. In der ersten Hälfte des Jahres 2018 wurde eine Projektorganisation eingesetzt, die aus einer Steuerungsgruppe (COPIL) unter dem Vorsitz von Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz und einer Begleitgruppe (COPRO) bestand. Diese stützte sich auf eine vollständige Analyse aller GB-Instanzen, die vom externen Berner Beratungsunternehmen Ecoplan AG durchgeführt wurde.
Die Analyse erfolgte in zwei Etappen. 2019 legte Ecoplan einen ersten Bericht zur Funktionsweise des Kantonsgerichts, der Bezirksgerichte, der Staatsanwaltschaft und der gerichtsunabhängigen Einheit sowie zu deren Interaktion mit den zentralen Diensten des Staates vor. Der Justizrat wurde ebenfalls thematisiert. Auf dieser Grundlage erhielt Ecoplan vom Staatsrat den Zusatzauftrag, die übrigen Gerichtsinstanzen zu analysieren: die Friedensgerichte, das Jugendgericht, das Zwangsmassnahmengericht, das Wirtschaftsstrafgericht und die Schlichtungskommissionen für Mietsachen.
Die COPRO und die COPIL erarbeiteten ihrerseits in 16 bzw. 13 Sitzungen einen Schlussbericht, den der Staatsrat am vergangenen 9. November zur Kenntnis genommen hat. Die SJD hat nun den Auftrag, die vorgeschlagenen Massnahmen im Hinblick auf ihre gesetzlichen, infrastrukturellen, personellen und finanziellen Auswirkungen näher zu prüfen und einen Umsetzungsplan vorzuschlagen.
Zusammenführung von Gerichten
Um welche Massnahmen handelt es sich? Die COPIL erachtet drei Massnahmen für besonders wichtig und vorrangig. Erstens sollen verschiedene Gerichtsbehörden zusammengeführt werden. Dabei würden die Bezirksgerichte und die Friedensgerichte in drei neuen Gerichtsbezirken mit vergleichbaren Fallzahlen zusammengelegt: einem für die Bezirke Glane, Greyerz und Vivisbach, einem für den Saanebezirk und einem für die Bezirke Sense, See und Broye. Die COPIL spricht sich ausserdem für die Schaffung eines vereinigten Strafgerichts aus. Ausserdem empfiehlt sie die Zusammenführung der Schlichtungsbehörden für Mietfragen zu einer zentralen Behörde, die jedoch weiterhin in den Bezirken tagen würde.
Zweitens propagiert die COPIL die Schaffung eines Führungsorgans für die GB, das namentlich die Zusammenführung übergreifender Supportfunktionen zum Ziel hätte. Dieses wäre aus Magistratspersonen zusammengesetzt und würde unter der Aufsicht des Justizrats stehen. Die dritte vorrangige Massnahme besteht in der weiteren Umsetzung der Digitalisierung der Justiz mit dem Projekt E-Justice.
Von den übrigen vorgeschlagenen Massnahmen werden elf als wichtig erachtet. Einige von ihnen könnten dem Führungsorgan übertragen werden: zentralisiertes Personalwesen, Weiterbildung des Personals, Zentralisierung der Buchhaltung, Verbesserung der Transparenz, Austausch von Best Practices usw. Im Übrigen wird empfohlen, die gerichtsunabhängige Einheit beizubehalten, dem Zwangsmassnahmengericht besondere Aufmerksamkeit zu schenken und die Friedensgerichte in Kindes- und Erwachsenenschutzgerichte umzubenennen.
«Die Analyse, die sich über mehr als drei Jahre erstreckte, fand in den verschiedenen Instanzen in einer sehr guten Atmosphäre statt. Abgesehen von den vorgeschlagenen Verbesserungsmassnahmen hat sie die Feststellung erlaubt, dass die Freiburger Justiz gut und effizient arbeitet», freut sich Maurice Ropraz.