Am vergangenen 30. März hat der Staatsrat die Task Force «Jugendunterstützungsplan» eingesetzt und damit beauftragt, eine Bestandsaufnahme der Massnahmen vorzunehmen, die in diesem Bereich bereits bestehen oder ergriffen wurden, um die negativen Auswirkungen der Covid-19-Krise auf Kinder und Jugendliche abzufedern. Weiter sollte die Task Force wenn nötig zusätzliche Sofortmassnahmen vorschlagen, die Koordination zwischen den beteiligten Akteurinnen und Akteuren verbessern und eine «Post-Corona-Strategie» für die Jugend vorschlagen. In ihrer Sitzung vom 14. Dezember hat die Regierung nun den Bericht der Task Force zur Kenntnis genommen und zehn, als vorrangig eingestufte Sofortmassnahmen genehmigt.
Die Massnahmen stützen sich auf die Überlegungen und Erfahrungen von vier thematischen Arbeitsgruppen, an denen neben den Mitgliedern der Task-Force-Projektleitung rund dreissig Vertreterinnen und Vertreter von staatlichen und halbstaatlichen Institutionen und Vereinen der Kinder- und Jugendarbeit beteiligt waren. Auf der Grundlage der ausführlichen Bestandsaufnahme vom Frühling, ermittelten die Arbeitsgruppen zunächst 48 Sofortmassnahmen in den Bereichen Gesundheit, «zusammen leben und gestalten», berufliche Eingliederung sowie Prävention und Förderung der aktiven Bürgerschaft. In einem zweiten Schritt wurden Prioritäten gesetzt, wobei Kriterien wie der Dringlichkeitsgrad, der direkte Bezug zur Gesundheitskrise und die Umsetzungsgeschwindigkeit berücksichtigt wurden. Schliesslich wurde die Massnahmenliste mit der Covid-19-Delegation des Staatsrats diskutiert und fertiggestellt.
In den verschiedenen Bereichen sind die folgenden Massnahmen geplant.
Sozialpädagogische Betreuung
- Unterstützung des Ausbaus der aufsuchenden Sozialarbeit im Kanton
- Förderung der sozialpädagogischen Familienbegleitung (SPFB) der Stiftung Transit
- Förderung der sozialpädagogischen Angebote von REPER
Berufsberatung und berufliche Eingliederung
- Förderung des Projekts «Case Management Berufsbildung» (Workshops und Schnuppertage für Schüler/innen der 10H und 11H) des Amts für Berufsberatung und Erwachsenenbildung
- Lokale und niederschwellige Hilfestellungen für die beruflich-soziale Eingliederung
Zusammen leben und gestalten
- Ermutigung der Jugendlichen, sich zu Wort zu melden, Anhörung von Jugendlichen und Austausch
- Unterstützung von selbstorganisierten Jugendprojekten
- Finanzielle Unterstützung von Jugendfesten
Psychische Gesundheit
- Stärkung einiger Massnahmen des kantonalen Programms zur Förderung der psychischen Gesundheit
- Ausbau der Leistungen von psymobile (Freiburger Netzwerk für psychische Gesundheit)
Die Kosten für die Massnahmen belaufen sich auf 1,7 Millionen Franken, verteilt auf zwei Jahre, die 2022 mit einem Zusatzkredit und 2023 über den ordentlichen Voranschlag finanziert werden.
Das Projektteam, das seit Mai als treibende Kraft hinter der Projektleitung tätig war, bleibt bis Mai 2022 bestehen, um die Umsetzung der Massnahmen durch die betroffenen Akteurinnen und Akteure zu begleiten. Anschliessend wird die Fachstelle für Kinder‑- und Jugendförderung (FKJF), die dem Jugendamt angegliedert ist, die Fortführung der Massnahmen koordinieren und begleiten.