Wie es das neue, am 1. Juli 2021 in Kraft getretene Gesetz über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen vorsieht, hat der Staatsrat eine provisorische kantonale Kommission für Brandbekämpfung und Hilfeleistungen (BBHK) eingesetzt. Die provisorische BBHK steht unter dem Vorsitz von Sicherheits- und Justizdirektor Maurice Ropraz und setzt sich aus drei Vertretenden des Freiburger Gemeindeverbands, dem Präsidenten der Oberamtmännerkonferenz, dem Direktor und dem Leiter des Departements Prävention und Intervention der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV), dem kantonalen Feuerwehrinspektor und einem Vertreter der Konferenz der Stützpunktkommandanten zusammen.
Sie hat insbesondere den Auftrag, die Risikoanalyse zu validieren und die darauf basierende Einsatzkarte mit den erforderlichen Ausrückstandorten zu beschliessen, die Mindeststandards für den Bestand an Feuerwehrleuten festzulegen und die von der Oberamtmännerkonferenz vorgeschlagene institutionelle Einteilung zu genehmigen, bevor sie dem Staatsrat vorgelegt wird.
Nach zwei Sitzungen, die am 1. September und am 1. Oktober stattfanden, hat die provisorische BBHK ihre ersten Aufgaben erfüllt. Sie legte zunächst in einem Beschluss die in Dringlichkeitskategorien unterteilten Aufgaben der Feuerwehr und die entsprechenden Leistungsziele fest. Parallel dazu beschloss sie die Analyse der im Kanton vorliegenden Risiken. Sie berücksichtigte dabei namentlich die Bevölkerungsdichte, die Beschäftigtendichte, besondere Risiken (z. B. chemische Gefährdungen) und Naturgefahren. Daraus ergab sich eine Einsatzkarte mit 38 Ausrückstandort, die diese Risiken auf dem ganzen Kantonsgebiet abdecken. Aufbauend auf diesen beiden Grundlagendokumenten beschloss sie anschliessend die Mindeststandards für den Bestand an Feuerwehrleuten für jeden Ausrückstandort unter Berücksichtigung seiner Spezialaufträge.
Geplantes Inkrafttreten im Januar 2023
Auf Vorschlag der Oberamtmännerkonferenz, die zuvor die Gemeinden angehört hatte, verabschiedete die provisorische BBHK schliesslich die institutionelle Einteilung, die den Perimeter der Gemeindeverbände festlegt. Diese sind in Zukunft dafür zuständig, die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen vor Ort umzusetzen und zu managen. Die Einteilung sieht fünf Gemeindeverbände vor: einen für die drei Freiburger Südbezirke und je einen für die übrigen Bezirke. Diese Einteilung muss demnächst noch vom Staatsrat genehmigt werden.
Das Inkrafttreten der verschiedenen Beschlüsse ist für den 1. Januar 2023 geplant. Damit haben die Gemeinden etwas mehr als ein Jahr Zeit, sich in den Verbänden zusammenzuschliessen. Damit die Gemeinden den absichtlich ehrgeizigen Zeitplan einhalten können, hat eine Arbeitsgruppe aus mehreren Partnern einen Musterstatutenentwurf für sie erarbeitet.