Als einer der wenigen Schweizer Kantone überträgt Freiburg dem Grossen Rat die Kompetenz, auf Vorschlag des Staatsrats den Höchstbestand der Beamtinnen und Beamten seiner Kantonspolizei festzulegen. Es ist deshalb Sache des Grossen Rates, sich zum Dekretsentwurf des Staatsrat zu äussern, mit dem dieser den Höchstbestand der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten um 30 Einheiten von 568,5 auf 598,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) anheben will, wobei das zivile Personal der Kantonspolizei in dieser Zahl nicht einberechnet ist.
Der Vorschlag beruht auf einer gründlichen Analyse der organisatorischen und sicherheitstechnischen Herausforderungen der nächsten zehn Jahre, die von der Kantonspolizei durchgeführt und von der Sicherheits- und Justizdirektion validiert wurde. Zu diesen Herausforderungen gehören namentlich die Betreuung und Begleitung von Minderjährigen, die Bereiche Sittlichkeit und Misshandlung (u. a. häusliche Gewalt), die neue Strassenverkehrsdelinquenz, der Umgang mit gewalttätigem Extremismus und Radikalisierung, die Cyberkriminalität, die Prävention, die operative Führung von Noteinsätzen, Informationsmanagement und Datenzugang oder auch die Weiterentwicklung der technologischen Kapazität der Kantonspolizei.
Der Staatsrat hat die Analyse und den daraus folgenden Bedarf an rund 90 zusätzlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bis 2031 zur Kenntnis genommen. Obwohl die Bestandserhöhung über zwei Legislaturperioden geplant ist, hat er sich entschieden, das Projekt in zwei Phasen aufzuspalten. Nun schlägt er dem Grossen Rat vor, den Bestand in einer ersten Phase um 30 Einheiten zu erhöhen. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die Umsetzung im Rahmen der ordentlichen Budgetierungsprozesse erfolgen wird. Weiter verpflichtet er sich, dem Grossen Rat am Ende der nächsten Legislaturperiode einen neuen Vorschlag für die zweite Phase der Bestandserhöhung vorzulegen.