Es ist ein Meilenstein eines über lange Zeit herangereiften Projekts: In seiner Sitzung vom 4. April 2023 hat der Staatsrat der SJSD gestattet, ihren Vorentwurf des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz in Vernehmlassung zu geben. Erste Überlegungen waren schon 2018, zehn Jahre nach Inkrafttreten des aktuellen Gesetzes angestellt worden, bevor die COVID-19-Pandemie die Arbeiten einerseits verzögerte und andererseits mit den Lehren aus der Bewältigung der Gesundheitskrise, namentlich durch das kantonale Führungsorgan (KFO), bereicherte.
Der Vorentwurf des BevSG beruht somit auf den jüngsten Erfahrungen der fünf Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes (Kantonspolizei, Feuerwehr, Sanitätsdienste, technische Betriebe und Zivilschutz), die in den vergangenen Jahren verstärkt gefordert waren, von der Pandemie und der Bewältigung von Trockenperioden und Hochwassern über kantonale Grossereignisse bis zum Ausbruch des Krieges in der Ukraine.
In den Grundsätzen des Vorentwurfs wird der Bevölkerungsschutz definiert als Verbundsystem, das die Koordination von Planung und Führung sicherstellt, in aussergewöhnlichen Lagen die Bevölkerung schützt, rettet, Hilfe leistet und ihre Lebensgrundlagen erhält. Die Grundsätze sehen zudem vor, dass Staat und Gemeinden bei der Prävention und bei der Bewältigung solcher Lagen zusammenarbeiten. Bei der Koordination der Einsätze vor Ort kommt das Prinzip der Falldominanz zur Anwendung. Das heisst, dass die Partnerorganisation, die vom Ereignis, von seinen Auswirkungen und von der massgeblichen Entwicklung der Lage am stärksten betroffen ist, für die Einsatzkoordination zuständig ist.
Mit dem Vorentwurf wird eine Kommandostruktur eingeführt, die alle an der Planung und Führung eines Einsatzes beteiligten Instanzen miteinander verbindet. Ein neuer kantonaler Stab Bevölkerungsschutz (KSBS) wird das heutige KFO ersetzen, während die Gemeinden in ihren Verwaltungen eine kommunale Verbindungsstelle einrichten. Die Gemeinden werden auch dafür zuständig sein, bei Bedarf Notfalltreffpunkte (NTP) zu betreiben, um die Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, beispielsweise bei einem Unterbruch der Stromversorgung oder einem Ausfall der Telekommunikationssysteme.
Schliesslich bietet diese Totalrevision Gelegenheit, dem Bevölkerungsschutz den Bereich wirtschaftliche Landesversorgung anzugliedern und einige Änderungen am Gesetz über den Zivilschutz vorzunehmen. Da der ZS die einzige Partnerorganisation ist, die sowohl den Staat als auch alle Gemeinden des Kantons umfasst, wird er beim Kontakt zwischen Gemeinden und KSBS eine zentrale Rolle spielen.
Mehr dazu
- Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz - Gesetzesvorentwurf (PDF, 422.67k)
- Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz - Begleitschreiben (PDF, 76.3k)
- Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz - Erläuternder Bericht (PDF, 1.22MB)
- Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz - Vernehmlassungsadressaten (PDF, 295.16k)