Im Kanton Freiburg wird mehr als die Hälfte der Ehen geschieden. Die Zahl der Trennungen bei unverheirateten Paaren ist ebenso hoch. Die oft konfliktbeladenen Situationen haben weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder, deren Eltern sich trennen. Für das Wohl der betroffenen Familien setzen sich bereits verschiedene Akteure und Stellen ein, bisher fehlte jedoch eine effektive Koordination zwischen ihnen. Diese Lücke wird nun mit dem Elternkonsens-Konzept, das vergangenes Jahr entwickelt wurde, geschlossen.
Getragen wird das Projekt von der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) und der Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD). Die Projektleitung, der die betroffenen Akteure aus Justiz, Kantonsverwaltung, Vereinswesen, psychischer Gesundheit und Anwaltschaft angehören, stützte sich bei ihrer Arbeit namentlich auf die entsprechenden Prozesse der Kantone Waadt (Ost-Waadt) und Wallis (Unterwallis und Chablais). Das Projekt entspricht einem Bedürfnis, das ursprünglich von den Richterinnen und Richtern geäussert und von den politischen Behörden stark unterstützt wurde: In seiner Antwort auf ein Postulat zu diesem Thema vom Mai 2023 erklärte der Staatsrat rasch seinen Willen zur Entwicklung eines entsprechenden Projekts.
Nun wird das Elternkonsens-Modell ab 1. Februar 2025 in einer Pilotphase in den Gerichtsbezirken Greyerz, Glane und Vivisbach umgesetzt. Konkret haben die verschiedenen Etappen des Prozesses zum Ziel, dass die Eltern unabhängig von der laufenden Trennung die gemeinsame Verantwortung für ihre Kinder übernehmen. Sie sollen dazu bewegt werden, mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren (Richter/innen, Anwältinnen/Anwälte, Mediatorinnen/Mediatoren, Psychosozialberater/innen) gemeinsam eine zufriedenstellende, auf die Bedürfnisse ihrer Kinder ausgerichtete Einigung zu finden.
Vor der ersten Verhandlung im Scheidungsverfahren werden den Eltern kostenlose Beratungssitzungen angeboten, um sie in Bezug auf das Wohlergehen ihrer Kinder zu einem Konsens zu bewegen. Die Verwendung von Formularen anstelle des üblichen Schriftverkehrs, die vorgängige Anhörung der Kinder durch die Richterin oder den Richter oder eine gezielte Sozialabklärung bei komplexen Lebensumständen tragen zur grösstmöglichen Beschleunigung der Lösungsfindung bei. Das Ergebnis wird gegebenenfalls in der ersten Verhandlung vor der Richterin oder dem Richter in einer Vereinbarung festgehalten, zusammen mit allfälligen Begleitmassnahmen. Diese Massnahmen (Mediation, Coaching für gemeinsame Elternschaft, Psychotherapie, Schutzmassnahmen usw.) kann die Richterin oder der Richter anordnen, wenn die Eltern zu keiner Einigung gelangt sind.
Für die Erarbeitung des Modells stand ein Budget von 100'000 Franken zur Verfügung, das der Grosse Rat extra gesprochen hatte. Die Leitung der Arbeiten übernahm der Internationale Sozialdienst Schweiz, der schon bei den Projekten der Kantone Waadt und Wallis federführend war. In der Pilotphase 2025 werden mit einem Budget von 270'000 Franken insbesondere die Begleitmassnahmen finanziert.