Der Staatsrat hat den Jahresbericht der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution über den Zeitraum von 1. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 zur Kenntnis genommen. Nachdem sich die Kommission unter dem Vorsitz von Staatsrat und Sicherheits- und Justizdirektor Erwin Jutzet in ihrem letzten Bericht vor allem einer Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen der Sexarbeiterin-nen unter wirtschaftlichen, sanitären und sicherheitsbezogenen Gesichtspunkten gewidmet hatte, richtete sie ihre Aufmerksamkeit diesmal auf die Strassenprostitution in der Grand-Fontaine in Freiburg. Das Thema ist insofern relativ brisant, weil eine Vereinigung von Anwohnern, die sich durch Immissionen gestört fühlen, der Stadt Freiburg den formellen Antrag gestellt hat, die Strassenprostitution zu verbieten.
Verbot übertrieben
In ihrer Rolle als Beraterin der Direktionen des Staates und der Gemeinden hat die Kommission eine wissenschaftliche Untersuchung zu den Schwierigkeiten der Strassenprostitution im Allgemeinen und in der Grand-Fontaine im Besonderen durchgeführt, um alle Auswirkungen eines gänzlichen Verbots abzuschätzen. Sie kam zum Schluss, dass der positive Beitrag eines Verbots zur Reduktion der Immissionen sehr hypothetisch sei, während das Risiko einer Verschiebung der Strassenprostitution an einen oder mehrere unbestimmte Orte sehr real sei und verheerende Auswirkungen auf die Sicherheit und Prävention bei den Sexarbeiterinnen hätte. Die Kommission schloss daraus, dass ein gänzliches Verbot in der Grand-Fontaine schwerlich dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit entsprechen würde.
Aufgrund der Untersuchung lud die Kommission die Stadt Freiburg in einer Empfehlung dazu ein, drei abgestufte Massnahmen zu prüfen, die sie im Gegensatz zu einem Verbot für verhältnismässig hält. Als Erstes ist dies die Anwesenheit eines zusätzlichen Sicherheitsangestellten in den kritischen Monaten (Mai bis Juli). Diese Massnahme wurde unterdessen konkretisiert, indem das Oberamt des Saanebezirks dem Café de la Grand-Fontaine ein Zusatzpatent B+ ausgestellt hat. Dieses Patent ist an die Befolgung eines allgemeinen Sicherheitskonzepts gebunden, das von den Eigentümern und den Geschäftsführern der für die Prostitution genutzten Räumlichkeiten in der Grand-Fontaine erstellt wird. Weitere zu prüfende Massnahmen: eine Anpassung der Arbeitszeiten in der Strassen-prostitution während der kritischen Monate und Abschätzung der möglichen Auswirkungen und eventuell, als Ultima Ratio eine Beschränkung der Strassenprostitution in dieser Zeit.
Kontrollen und Präventionsmassnahmen
Der Bericht der Kommission informiert auch über die Aktivitäten ihrer verschiedenen staatlichen und vereinsmässig organisierten Mitglieder in Zusammenhang mit der Prostitution: Amt für den Arbeitsmarkt, Amt für Bevölkerung und Migration, Kantonsarztamt, Kantonspolizei, Staatsanwalt-schaft, Oberämter sowie die Vereine Solidarité Femmes Freiburg und das Programm Grisélidis von Fri-Santé.
Im Bereich der Sicherheit hat die Kantonspolizei im Berichtzeitraum 237 Sexarbeiterinnen registriert und 150 Salons kontrolliert. Es wurden 70 Strafanzeigen, mehrheitlich wegen fehlender Anmeldung, eingereicht. Ausserdem führte die Staatsanwaltschaft zwei Strafverfahren wegen Förderung der Prostitution durch.
Im Bereich der Verwaltung lobt die Sicherheits- und Justizdirektion die sehr gute Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen beteiligten Behörden, seien dies das Amt für Gewerbepolizei, die Oberämter oder die Gemeinden. Insgesamt blieb die Zahl der Prostitutionsräumlichkeiten mit 25 Salons und Räumlichkeiten, die für die Prostitution genutzt werden, stabil.
Prävention und Betreuung
Der letzte, nicht weniger wichtige Bereich der kantonalen Politik im Bereich der Prostitution betrifft die Prävention sowie die soziale und medizinische Betreuung der Sexarbeiterinnen. Das Programm Grisélidis hat seine Arbeit vor Ort noch intensiviert. So wurden 951 Nachmittags-Sprechstunden (516 im vorherigen Zeitraum) gehalten und 1149 Besuche im Präventionsbus, der am Donnerstagabend an der Grand-Fontaine stationiert ist, verzeichnet. Die Sexarbeiterinnen finden dort Rat und Unterstützung bei administrativen, gesundheitlichen und juristischen Fragen. Wegen fehlender Mittel musste Grisélidis Ende Juni 2015 eine der beiden Nachmittagssprechstunden aufgeben.
Solidarité Femmes Freiburg begleitete drei Frauen, die Opfer einer Vergewaltigung und/oder von Gewalt geworden waren. Der Sektor für Familienplanung und Sexualinformation des Kantons-arztamtes bietet den vielen Sexarbeiterinnen, die ihn aufsuchen, ebenfalls Sprechstunden und Begleitung an.
Im Zeitraum 2015-2016 wird sich die Kommission mit der Information für Sexarbeiterinnen und die übrigen beteiligten Akteure befassen. Sie wird sich auch der Arbeit des Programms Grisélidis widmen, da die Einstellung eines Teils der Leistungen aus finanziellen Gründen beunruhigend ist. Schliesslich wird sie einen Erfahrungsaustausch mit der Kommission für das Prostitutionsgewerbe des Kantons Bern in die Wege leiten.