Die für den Handel zuständigen kantonalen Stellen haben 2016 wie jedes Jahr unter der Leitung des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) eine Kontrollkampagne zur Preisanschrift durchgeführt. Dieses Jahr galt Ihr Interesse den Fitnessinstituten. Es wurden sowohl die Anschrift der Preise für Fitness-Dienstleistungen (Kurse, Trainings usw.) als auch jene für Warenangebote (Nahrungsmittel, Getränke, Zubehör usw.) kontrolliert.
Im Kanton Freiburg überwachte das Amt für Gewerbepolizei die Kontrolle von 25 Fitnesscenter auf dem gesamten Kantonsgebiet durch die entsprechenden Gemeindebehörden. Die Ergebnisse sind sehr erfreulich: Die Preise für Dienstleistungen und Warenangebote waren zu 88 % korrekt angeschrieben. Bei den Dienstleistungen war die Preisanschrift in einem Fall unvollständig oder fehlerhaft und in zwei Fällen nicht vorhanden. Bei den Waren schrieben zwei von 17 Unternehmen, die Waren zum Kauf anbieten, die Preise unvollständig oder fehlerhaft an. Diese Fälle waren jedoch nicht gravierend und hatten keine Strafanzeige zur Folge.
Die Freiburger Fitnessinstitute stehen im interkantonalen Vergleich gut da. So liegt der Schweizer Durchschnitt bei den Dienstleistungen bei 79 % und bei den Warenangeboten bei 85 %.
Die Preisanschrift ist in der Bundesverordnung über die Bekanntgabe von Preisen (SR 942.211) national geregelt. Diese bestimmt, welcher Preis (Detailpreis, Grundpreis usw.) für die verschiedenen Waren- und Dienstleistungskategorien anzuschreiben ist, aber auch wie dieser Preis anzugeben ist (Anschrift, Lesbarkeit usw.). Sie regelt auch die Angabe von Preisen in der Werbung.
Nächstes Jahr ist eine Kontrollkampagne zur Thematik Vergleichspreise bei Elektro-Haushaltsgeräten geplant.