Zur Umsetzung der neuen Bestimmung (Art. 69) des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch (SGF 210.1), welche die Einrichtung eines einfachen und wirksamen Systems zur Verwaltung von Fundgegenständen vorsieht, wurde im gesamten Kanton die Plattform www.easyfind.ch eingeführt. Nach einer Pilotphase in 11 Gemeinden von Oktober 2013 bis März 2014, in der das System den Bedürfnissen des Kantons angepasst wurde, sind nunmehr 152 der 163 Freiburger Gemeinden mit der Plattform verbunden. Sieben Gemeinden haben die Verwaltung der auf ihrem Gebiet gefundenen Gegenstände einer anderen Gemeinde übertragen, vier weitere müssen sich noch entscheiden.
www.easyfind.ch ist eine Internetplattform mit doppeltem Zugriff. Zugang haben einerseits die Gemeinden, die auf der Plattform die auf ihrem Gebiet gefundenen Gegenstände erfassen, und andererseits die Eigentümerinnen und Eigentümer der Fundgegenstände, die mit Stichworten nach ihrem verlorenen Gegenstand suchen können. Die Gemeinde kann im System auch umfassendere Nachforschungen für Personen anstellen, die am Schalter nachfragen. Das System ermöglicht eine Vereinheitlichung der Datenerfassung und der Kategorisierung von Fundgegenständen, es erstellt aber auch automatisch Briefe und Meldungen und entlastet so die Fundbüros. Es erlaubt ausserdem überregionale Suchanfragen, da die registrierten Gegenstände in einer zentralen Datenbank gespeichert werden. Dadurch wird die Rate der Gegenstände, die an ihre Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgegeben werden, erhöht. Seit die SBB die Plattform nutzen, ist ihre Trefferquote von 20 % auf 50 % gestiegen. Bei den Verkehrsbetrieben Zürich stieg die Quote sogar auf 70 %.
Weniger administrativer Aufwand
Ist die Plattform bei den Bürgerinnen und Bürgern erst einmal bekannt, dürfen die Gemeinden damit rechnen, dass die vereinfachte Suche für Eigentümerinnen und Eigentümer zu einer Reduktion der direkten Kontakte wie Telefonanrufen oder Schalterbesuchen führt. Dank der höheren Trefferquote und der kürzeren Dauer bis zur Rückgabe wird zudem die Zahl der gelagerten Gegenstände abnehmen. Dadurch wird sich der Arbeitsaufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinden spürbar verringern.
Eine vorteilhafte Lösung
Die Informatiklösung easyfind.ch ist sowohl für den Kanton wie auch für die Gemeinden vorteilhaft. Die Nutzung der Plattform kostet den Kanton jährlich 20 000 Franken. Im Gegenzug erhält der Kanton den Erlös aus den Versteigerungen von nicht abgeholten Fundgegenständen. Für die Gemeinden ist das System gratis, abgesehen vom administrativen Aufwand für die Daten-erfassung und die physische Verwaltung der Gegenstände. Dafür können die Gemeinden bei der Rückgabe von Fundgegenständen eine Gebühr zwischen 10 und 200 Franken erheben und die Rückerstattung der tatsächlichen Aufbewahrungskosten verlangen.
Im Juni findet eine Informations- und Austauschsitzung mit den Gemeinden statt. Ausserdem können sich die Gemeinden für technische Unterstützung jederzeit an das Generalsekretariat der Sicherheits- und Justizdirektion wenden.