Gemäss dem neuen Mobilitätsgesetz (MobG), das Anfang 2023 in Kraft trat, müssen öffentlich zugängliche Parkplätze mit mindestens 40 Plätzen über eine Tafel verfügen, welche die Anzahl der verfügbaren Parkplätze in Echtzeit anzeigt. In manchen besonderen Situationen wie etwa bei Parkplätzen im Freien in einem Ortszentrum lässt sich das Zählen der ein- und ausfahrenden Fahrzeuge nicht mit Barrieren lösen. Die alternative technische Lösung, bei der freie Plätze mittels Videoüberwachung erkannt werden, ist jedoch derzeit nicht mit dem Gesetz über die Videoüberwachung vereinbar (VidG; SGF 17.3).
Um die Installation solcher Systeme zu ermöglichen, reichten Grossrätin Julia Senti und Grossrat Jacques Morand im September 2023 eine Motion ein, mit der sie eine entsprechende Änderung des VidG verlangten. Im Mai 2024 folgte der Grosse Rat der Empfehlung des Staatsrats und nahm die Motion an. Der in Vernehmlassung geschickte Gesetzesvorentwurf zur Änderung des VidG schafft den rechtlichen Rahmen für den Einsatz der Videoüberwachung zum Zweck der Verwaltung öffentlicher Infrastruktur durch öffentliche Organe, sofern keine erheblichen oder unverhältnismässigen Risiken für die Privatsphäre der betroffenen Personen bestehen.
Der Vorentwurf räumt zudem weitere Probleme aus, die im Verlauf der Arbeiten angesprochen wurden. Es wird vorgeschlagen, dass die beiden Zwecke, erstens Übergriffen auf Personen und Sachen vorzubeugen und zweitens zur Verfolgung und zur Ahndung solcher Übergriffe beizutragen, neu alternativ und nicht wie bisher kumulativ gelten sollen. Diese Änderung würde den Einsatz der Videoüberwachung allein zu Präventionszwecken erlauben, zum Beispiel bei Littering nach dem Gesetz über die Abfallbewirtschaftung.
Documents liés
- Revision des Gesetzes über die Videoüberwachung - Brief (PDF, 135.33k)
- Revision des Gesetzes über die Videoüberwachung - Vorentwurf (PDF, 110.16k)
- Revision des Gesetzes über die Videoüberwachung - Erläuternder Bericht (PDF, 135.8k)
- Revision des Gesetzes über die Videoüberwachung - Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 316.56k)