Die staatliche Unterstützung der Rettungskolonnen des Schweizer Alpen-Clubs für ihre zahlreichen Leistungen, unter anderem in der Bergrettung und in schwer zugänglichem Gelände, ist nun dauerhaft verankert. In seiner Sitzung vom vergangenen Dienstag, 28. April, hat der Staatsrat den Vorschlag der Sicherheits- und Justizdirektion, diese Subventionierung im Rahmen der laufenden Revision des Gesetzes über den Bevölkerungsschutz gesetzlich zu verankern, genehmigt.
Ebenso erklärte er sich damit einverstanden, die Subvention auf 64'000 Franken pro Jahr festzusetzen. Dieser Betrag deckt den Bedarf der vier Freiburger Rettungskolonnen (Bulle-La Gruyère, Châtel-St-Denis, Jaun, Lac-Noir), den die Stiftung Alpine Rettung Schweiz (ARS) beziffert hat. Mit dieser Stiftung wird demnächst ein dreijähriger Leistungsvertrag für den Zeitraum 2021–2023 unterzeichnet. Nach dem Wortlaut des Vertrags verpflichtet sich die ARS mit ihren Regionalvereinen, die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitlieder und der Rettungskolonnen-Kader sicherzustellen, den Aufbau und die Kontrolle der Alarmsystemorganisation gemeinsam mit ihren Partnern (Kantonspolizei, Sanitätsnotruf 144, Rega, Feuerwehr usw.) zu übernehmen und das nötige Rettungsmaterial bereitzustellen. Die persönliche Ausrüstung wird nicht berücksichtigt und geht weiterhin zulasten der einzelnen Rettungskräfte.
Der Staat Freiburg hatte mit der ARS bereits einen Leistungsvertrag für die Jahre 2018–2020 über einen jährlichen Betrag von 45'000 Franken abgeschlossen. Der Betrag setzte sich einerseits aus den 4 Rappen pro Einwohner/in zusammen (d. h. rund 13'000 Franken), welche die ARS seit Jahren erhält, und andererseits aus einem jährlichen Betrag von 31'450 Franken aus der über drei Jahre gestaffelten Auflösung der kantonalen Invalidenversicherung (s. Medienmitteilung vom 26. Januar 2018).
35 bis 40 Einsätze pro Jahr
Der Kanton Freiburg war damit der erste Westschweizer Kanton, der mit der ARS einen mehrjährigen Vertrag abschloss (abgesehen vom Kanton Wallis, wo die Bergrettung von einer staatlichen Organisation sichergestellt wird). Die zukünftige gesetzliche Verankerung bedeutet nicht nur eine langfristige Konsolidierung, sondern auch eine Anerkennung für die unverzichtbare Arbeit, welche die Rettungskolonnen des Kantons Jahr für Jahr leisten. 2018 und 2019 leisteten sie 36 bzw. 38 Einsätze, von denen einige mehrere Tage dauerten.