In seiner Sitzung vom 4. Juli 2022 hat der Staatsrat der Sicherheits-, Justiz- und Sportdirektion (SJSD) die Genehmigung erteilt, den Vorentwurf der Totalrevision des Gesetzes betreffend die Besteuerung der Schiffe (SGF 635.4.2) in die Vernehmlassung zu geben. Grund für die Totalrevision war eine Motion, die der Grosse Rat im September 2021 angenommen hat. Sie bezweckt die Einführung eines Besteuerungssystems mit einer Grundgebühr und einer Umweltsteuer, mit der umweltverträgliche Schiffsmotoren bevorzugt werden können.
Mit dem Vorentwurf wird dieses Ziel umgesetzt. Für Vergnügungsschiffe wird eine progressive Grundsteuer nach Schiffslänge und eine progressive Steuer nach der Leistung des oder der Motoren vorgeschlagen. Dieses System wird bereits in anderen Kantonen wie Bern, Luzern oder Wallis erfolgreich angewandt. Für Elektromotoren und Wasserstoffmotoren ist eine Steuerreduktion vorgesehen. Ausserdem sollen diese Antriebsarten bei schwacher Motorleistung von der Steuer befreit werden.
Entsprechend dem zweiten Ziel der Motionsurheber wird zudem auch die Steuerlast gesenkt. Mit dem in Vernehmlassung gegebenen System würde der Steuerertrag von 2,5 Millionen auf 2 Millionen Franken sinken.
Die Vernehmlassung läuft bis 15. Oktober dieses Jahres.
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