In seiner Sitzung vom 28. Juni 2022 hat der Staatsrat der SJSD genehmigt, eine Änderung des Ausführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs (ASSchKG, SGF 28.1) in Vernehmlassung zu geben. Mit dieser Änderung können die Betreibungsämter in Zukunft Auszüge erstellen, die alle Betreibungen und Verlustscheine einer Schuldnerin oder eines Schuldners enthalten, die bei einem Betreibungsamt des Kantons verzeichnet sind.
Damit wird eine Motion umgesetzt, die der Grosse Rat im Mai 2021 einstimmig angenommen hatte.
Für die Umsetzung der neuen Bestimmung müssen die Daten aus den Personenregistern der Betreibungsämter abgeglichen und den verzeichneten Personen die entsprechenden AHV-Nummern zugeordnet werden. Bei den Unternehmen wird das Unternehmensidentifikationsregister des Bundesamts für Statistik (IDE-Register) konsultiert. Für die Bereinigung der Register muss eine temporäre Vollzeitstelle geschaffen werden. Für die Pflege der Registerqualität ist anschliessend eine 50 %-Stelle erforderlich.
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- Gesetzesentwurf zur Änderung des Ausführungs- gesetzes zur Bundesgesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs (PDF, 54.41k)
- Erlaüternder Bericht Kantonaler Betreibungsregisterauszug (PDF, 75.65k)
- Brief Kantonaler Betreibungsregisterauszug (PDF, 64.08k)
- Liste Kantonaler Betreibungsregisterauszug (PDF, 107.72k)