In den vergangenen Wochen hat die Kantonspolizei Freiburg eine Zunahme der Schwindel im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnungen festgestellt. Die Betrüger verbreiten auf verschiedenen Internetsites verlockende Anzeigen für Mietwohnungen. Dazu verwenden sie Fotos von vorhandenen Inseraten und geben sich als Besitzer der Wohnung oder dessen Vertreter aus. Der Mietzins ist in den meisten Fällen sehr anreizend. Die Betrüger liefern den Vorwand, dass sie die Schweiz verlassen, ihr Kind das Studium beendet hat oder irgendein Argument, um die Vermietung der Wohnung zu rechtfertigen.
Wie sind solche Betrugsarten zu erkennen?
- Die Höhe des Mietzinses ist zu verlockend um realistisch zu sein;
- Der Mieter muss einen Betrag leisten, ohne die Wohnung gesehen zu haben;
- Auf die Wohnungsmiete verzichten, wenn eine Zahlung über ein Geldübermittlungsinstitut erfolgen soll;
- Besondere Vorsicht walten lassen, wenn der Vermieter im Ausland wohnhaft ist oder nicht eindeutig identifizierbar ist.
Kürzlich wurden im Kanton Freiburg durch die Polizei mehrere Starfanträge mit einem Deliktsbetrag zwischen 800 und 4000 Franken aufgenommen. Zudem wurden zahlreiche Versuche gemeldet.
Die betrügerischen Anzeigen sind dem Besitzer der Internetseite zu melden, damit sie überprüft und gegebenenfalls entfernt werden können.