Infolge der Annahme der neuen EU-Waffen-Richtlinien durch das Schweizer Volk, hat die Kantonspolizei Freiburg alles unternommen, um diese anzuwenden. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten auf den 15. August 2019 festgelegt.
Gemäss den Übergangsbestimmungen gilt das Datum des von der Kantonspolizei ausgestellten Waffenerwerbsscheins als anwendbares Recht und nicht das Datum der Einreichung der Anfrage.
Die derzeitigen und zukünftigen Waffenbesitzer sowie jedermann können ab heute auf der Internetseite fr.ch Rubrik « Waffen und Sprengstoffe » alle notwendigen Informationen abrufen.
Eine vom Bundesamt für Polizei herausgegebene Broschüre sowie die neuen, vom Inkrafttreten der neuen Richtlinien betroffenen Formulare, sind ebenfalls online verfügbar.
Es ist zu erwähnen, dass die Gebühren in Bezug auf den Erwerb einer verbotenen Waffe gemäss den neuen Massnahmen CHF 50.- beträgt (halbautomatische Waffen mit grossem Magazin).
Kontaktdaten für die Bevölkerung: bae@fr.ch oder 026 / 305 16 36 (DI und DO während der Bürozeiten)