Am Samstag, 20. Mai 2023, wurden tagsüber in der Stadt Bulle mehr als ein Dutzend verbotene Verhaltensweisen beim E-Trottinettfahren von der der Kantonspolizei geahndet.
Die fehlbaren Personen erhielten eine Ordnungsbusse, weil sie ihr E-Trottinett auf dem Trottoir oder mit einem Passagier benutzten. 2 Minderjährige, die ohne Führerschein unterwegs waren, werden bei der zuständigen Behörde angezeigt.
Zur Erinnerung:
Welchen Führerausweis muss man besitzen?
- Ein Führerausweis Kategorie M oder G ist obligatorisch (14 – 16 Jahre).
- Vor 14 Jahren ist das Fahren mit einem E-Trottinett verboten.
- Ab 16 Jahren ist der Führerausweis nicht mehr notwendig.
Wie benutzt man ein E-Trottinett im öffentlichen Raum richtig?
- Das E-Trottinett ist einem Leichtmotorfahrrad gleichgestellt und muss auf dem Radstreifen, Radweg oder am rechten Rand der Fahrbahn fahren.
- Seine Geschwindigkeit ist auf 20 km/h begrenzt.
- Es wird empfohlen, einen Helm zu tragen.
- Seit dem 1. April 2022 ist die Verwendung einer permanenten Beleuchtung vorne obligatorisch.
Die Kantonspolizei wird in den nächsten Monaten weitere Kontrollen diesbezüglich durchführen.