Am Dienstag, 6. August 2019, gegen 22:45 Uhr wurde die Intervention der Polizei verlangt wegen zwei Personen, die in der Nähe eines Waldes Remaufens ein Reh geschossen und danach die Flucht in den Wald ergriffen haben. Die Suche in derselben Nacht hat zur Anhaltung der beiden mutmasslichen Wilderer an ihren jeweiligen Wohnorten geführt.
Auf Anordnung des Pikett-Staatsanwalts, haben die Polizisten, mithilfe der Wildhüter, an verschiedenen Wohnorten im Vivisbachbezirk, mehrere Hausdurchsuchungen durchgeführt. Diese Massnahmen ermöglichten das Auffinden und die Beschlagnahmung von zirka siebzig Feuerwaffen aller Art (Karabiner, Gewehre, Pistolen …).
Etwa zwanzig dieser Waffen, die hauptsächlich bei einem Protagonisten beschlagnahmt worden sind, wiesen von der Gesetzgebung verbotene Änderungen auf. Mehrere verbotene Bestandteile (Schalldämpfer, Nachtsichtzielgeräte …), die zum Gebrauch mit diesen Waffen kompatibel sind, wurden während der Hausdurchsuchungen ebenfalls aufgefunden und beschlagnahmt.
Die mutmasslichen Wilderer, zwei Schweizer im Alter von 30 und 44 Jahren, sind im Besitz eines Jagdausweises und im Vivisbachbezirk wohnhaft. Sie wurden vorläufig festgenommen und einvernommen, bevor sie nach den polizeilichen Massnahmen wieder auf freien Fuss gesetzt wurden.
Besagtes Reh wurde von den Wildhütern mithilfe eines speziell für die Suche von verletzten Wildtieren ausgebildeten Hundes tot im Wald aufgefunden.
Die bis zum heutigen Tag durchgeführte Ermittlung hat die Überführung von drei weiteren Personen ermöglicht. Es handelt sich um zwei Schweizer und einen Staatsangehörigen aus Kosovo im Alter von 21, 74 und 56 Jahren, die ebenfalls im Vivisbachbezirk wohnhaft sind. Die fünf vorgenannten Personen wurden bei der zuständigen Behörde zur Anzeige gebracht.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung eingeleitet wegen Widerhandlungen gegen die Jagdgesetzgebung und das Eidgenössische Waffengesetz.