Der Staatsrat hat beschlossen, dem Staatspersonal in Anwendung von Artikel 81 Abs. 4 des Gesetzes über das Staatspersonal eine Reallohnerhöhung um 0,3 % zu gewähren. Diese Geste soll ein Zeichen seiner Anerkennung für die vom Staatspersonal geleistete Arbeit im Dienste der Freiburger Bevölkerung sein.
Die Gehaltsskalen des Staatspersonals basieren seit dem 1. Januar 2011 auf dem Landesindex der Konsumentenpreise von November 2010 (Index = 109,6 Punkte), der als Bezugsgrösse für die Berechnunge des Teuerungsausgleichs dient. Der Konsumentenpreisindex ist zwischen November 2010 (109,6 Punkte) und November 2017 (107,6 Punkte) um zwei Punkte gesunken. Der Index, auf den für die Festsetzung der Gehaltsskalen für das Jahr 2018 abgestellt wird, bleibt aber auf dem Stand nach dem Index von November 2010, also bei 109,6 Punkten.
Die finanzielle Auswirkung der Lohnerhöhung und des jährlichen Lohnstufenanstiegs beläuft sich auf insgesamt rund 13 Millionen Franken.