Der Landesindex der Konsumentenpreise, der als Bezugsgrösse für die Berechnung des Teuerungsausgleichs dient, ist zwischen November 2010 (Index = 109,6 Pkte.) und November 2016 (Index = 106,8 Pkte.) um 2,8 Punkte gesunken. Deshalb bleibt der Index, auf den für die Festsetzung der Gehaltsskalen für das Jahr 2017 abgestellt wird, auf dem Stand nach dem Index von November 2010 (Index = 109,6 Pkte.).
Der Staatsrat hat jedoch beschlossen, dem Staatspersonal in Anwendung von Artikel 81 Abs. 4 des Gesetzes über das Staatspersonal trotz rückläufigem Landesindex der Konsumentenpreise eine Reallohnerhöhung zu gewähren. Mit dieser Geste möchte er dem Personal für den Beitrag danken, den es in den letzten drei Jahren zum Struktur- und Sparmassnahmenprogramm geleistet hat. Mit dieser Lohnerhöhung kann auch die Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge für die Pensionskasse des Staatspersonals etwas abgefedert werden. Der Beitragssatz der Arbeitnehmenden steigt nämlich per 1. Januar 2017 von 9,5 % auf 10,66 % des versicherten Lohns.
Der Staatsrat dankt allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Arbeit im Dienste der Freiburger Bevölkerung.