Der Staatsrat macht einen weiteren Schritt zugunsten der Zweisprachigkeit: Er hat am Dienstag eine Verordnung über die Unterstützung von Initiativen zur Förderung der Zweisprachigkeit, in der ein Betrag von 100 000 Franken zur Unterstützung von Initiativen von Gemeinden, Vereinen, Unternehmen, Medien und Kirchen in diesem Bereich vorgesehen ist, erlassen. Die Gesuche müssen bis 31. Oktober 2018 formuliert werden.
Neben den Massnahmen, die bei den Behörden und bei der Verwaltung ergriffen wurden ? namentlich denjenigen, die mit der Unterstützung des Bundes realisiert wurden ? braucht es für die Förderung der Zweisprachigkeit auch die Unterstützung von Initiativen, die von ausserhalb der Kantonsverwaltung kommen. Das ist das Ziel dieser Verordnung. Die Finanzhilfe wird für ein Jahr gewährt und kann grundsätzlich höchstens dreimal erneuert werden. Sie wird vorzugsweise als Unterstützung bei der Aufnahme der Tätigkeit ausgerichtet.
Zur Erinnerung: In Artikel 6 der Verfassung (SGF 10.1) wird vorgeschrieben, dass der Staat die Zweisprachigkeit fördert, was die beiden Amtssprachen des Kantons anbelangt. In Artikel 4 des Gesetzes über den Tag der Zweisprachigkeit (SGF 10.2) steht, dass der Staatsrat ausnahmsweise Aktivitäten, die dem Leitgedanken und den Zielen des Tags der Zweisprachigkeit entsprechen, mit einem finanziellen Beitrag fördern kann, sofern diese Aktivitäten die Kriterien für die Gewährung einer Finanzhilfe für mehrsprachige Kantone gemäss Artikel 17 SpV erfüllen oder dazu beitragen, dass Freiburg als zweisprachiger Kanton wahrgenommen wird.$
Diese Finanzhilfen müssen natürlich den Vorschriften der Subventionsgesetzgebung, namentlich denjenigen über die Berücksichtigung der Finanzkraft und der eigenen Bemühungen der Begünstigten sowie über im Voranschlag vorhandene Mittel entsprechen, und es gibt kein Anrecht auf Gewährung einer Hilfe.