Der Staatsrat entscheidet jeweils im Dezember über mögliche Lohnerhöhungen für sein Personal. Dabei stützt er sich auf die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) vom November und der Reallöhne, die finanzielle Lage des Staates sowie die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse (Artikel 81 StPG).
Der Landesindex der Konsumentenpreise von November 2010 (109,6 Punkte, Basis Mai 2000) dient als Bezugsgrösse für die Berechnung des Teuerungsausgleichs auf den Gehaltsskalen des Staatspersonals. Obwohl dieser Index seither mehrmals unter diesem Referenzwert von 109,6 Punkten lag, war von Lohnkürzungen abgesehen worden. Im November 2022 lag dieser Index nun bei 112,6 Punkten, was einem Anstieg um 3 Punkte bzw. 2,74 % entspricht. Angesichts dieser Entwicklung hat der Staatsrat beschlossen, die Gehälter für 2023 ganz an die LIK-Entwicklung anzupassen.
Der Voranschlag 2023 rechnete unter Einbezug einer geschätzten Inflation von 2,55 % mit einer Zunahme des Personalaufwands gegenüber dem Vorjahr um 4,7 %. Die Mehrkosten, die sich demgegenüber aufgrund des auf 112,6 Punkte gestiegenen Indexes (+ 2,74 %) ergeben, belaufen sich auf 2,4 Millionen Franken, und der Personalaufwand verzeichnet damit gegenüber dem Vorjahr eine Gesamtzunahme um 4,9 %. Darin enthalten sind insbesondere auch die lohnsummenwirksamen Nettoauswirkungen der neuen Stellen und der gewährten Pauschalbeträge sowie die Lohnentwicklung (Lohnstufe).