Der Staatsrat hat zur Kenntnis genommen, dass am 20. Oktober eine Beschwerde gegen die Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der kantonalen Volksabstimmung vom 12. November 2023 über das Gesetz über die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden - 1. Paket (DETTEC) eingereicht wurde. Mit dieser Beschwerde, die von der Sozialdemokratischen Partei und einem Bürger eingereicht wurde, werden der Inhalt der erläuternden Broschüre, die der Freiburger Bevölkerung im Vorfeld des Urnengangs verteilt wurde, und die amtlichen Erklärungen, die auf der Internetseite des Staates abrufbar sind, angefochten. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass die in diesen Dokumenten enthaltenen Erklärungen einseitig formuliert seien und ausschliesslich für das Aufgabenentflechtungsprojekt sprechen würden.
Da das Beschwerdeverfahren nun vor dem Kantonsgericht anhängig ist, will sich der Staatsrat nicht dazu äussern. Er ruft jedoch in Erinnerung, dass der Grosse Rat erst kürzlich die Regeln für die Information der Bevölkerung durch die kantonalen Behörden überarbeitet hat und dass die Regierung die Pflicht hat, die Bürgerinnen und Bürger laufend über die kantonalen Abstimmungsvorlagen zu informieren und die Position der kantonalen Behörden zu erläutern, die im vorliegenden Fall mehrheitlich für die Vorlage sind (68 Ja, 29 Nein und 4 Enthaltungen im Grossen Rat). Der Staatsrat hat insbesondere beschlossen, das besonders komplexe Projekt Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden in Form von FAQs und didaktischen Videos darzustellen und alle Dokumente zum Projekt einfach und zentral zur Verfügung zu stellen, einschliesslich der Protokolle der Parlamentsdebatten, in denen befürwortende und ablehnende Meinungen geäussert wurden.