Der Staatsrat hat vom Entscheid des Kantonsgerichts Kenntnis genommen, die Beschwerde gegen die Vorbereitungshandlungen im Zusammenhang mit der kantonalen Abstimmung vom 12. November 2023 über das Gesetz über die Aufgabenentflechtung zwischen Staat und Gemeinden - 1. Paket (DETTEC) abzuweisen. Das Kantonsgericht bestätigte damit die Konformität des Abstimmungsmaterials und der Informationen, die den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt wurden, um sich eine Meinung zu diesem komplexen Dossier zu bilden.
Zur Erinnerung: Aufgrund der Komplexität der Vorlage sah sich der Staatsrat dazu veranlasst, auf der Internetseite zum 1. Paket zur Aufgabenentflechtung (fr.ch/DETTEC) ein erläuterndes Video aufzuschalten. Ein weiteres Video, in dem der Standpunkt des Staatsrats und der grossen Mehrheit des Grossen Rats dargelegt wird, steht ebenfalls zur Verfügung. Es erinnert daran, wie wichtig die Nähe der Behörden zur Bevölkerung ist. Sie stellt sicher, dass öffentliche Leistungen so nah wie möglich an den Bedürfnissen der Freiburgerinnen und Freiburger beschlossen und erbracht werden. Die Gemeinden kennen die Erwartungen ihrer Einwohnerinnen und Einwohner am besten und können die Leistungen danach ausrichten.
Der Staatsrat ist daher erfreut, dass die Kampagne somit basierend auf sachlichen Argumenten anstatt formalen Erwägungen fortgesetzt werden kann, und sich die Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage klarer Informationen und nicht aufgrund von Mutmassungen eine Meinung bilden können.