Nach dem zweiten Wahlgang in den Ständerat, bei dem sich die Publikation der Resultate durch einen Computerfehler verzögerte, hat der Staatsrat von den Erläuterungen der Staatskanzlei zu den Ursachen des Problems und über den Lauf der Dinge Kenntnis genommen. Als politischer Verantwortlicher für die Organisation von Abstimmungen und kantonalen Wahlen hat er die Staatskanzlei damit beauftragt, bald einen detaillierten Bericht zu den aufgetretenen Problemen zu verfassen. Er erwartet darin Verbesserungsvorschläge sowohl auf technischer Ebene als auch im Bereich des Krisenmanagements, um den Kommunikationsprozess zu verbessern und Auswirkungen solcher Vorfälle zu minimieren.
Auf der Grundlage der durchgeführten Überprüfungen und der abgegebenen Erklärungen, aufgrund derer klar wurde, dass das Problem nur im Bereich der Datenübermittlung und nicht im Bereich der Zählung der Stimmen lag, hat die Regierung das Resultat des Wahlgangs vom 10. November 2019 zur Veröffentlichung im nächsten Amtsblatt des Kantons Freiburg freigegeben.
Der Staatsrat sicherte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in diesen aussergewöhnlichen Vorfall involviert waren, seine Unterstützung zu. Er bedauert, dass ein solcher Zwischenfalls den Wahlgang negativ beeinflusst hat und die Aufgaben aller involvierten Mitarbeterinnen und Mitarbeiter an diesem Wahltag erschwert hat. Er beabsichtigt, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um eine weitere solche Situation zu verhindern, und den Krisenmanagementprozess bei einem solchen Störfall zu verbessern.