Um die Ansteckungsgefahr und das Risiko einer Quarantäne des Staatspersonals aufgrund der Covid19-Epidemie zu reduzieren, empfielt der Staatsrat dem Staatspersonal, grössere Versammlungen generell zu meiden. So hat er auch beschlossen, eine für den 18. März 2020 geplante Veranstaltung mit mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verschieben.
Um das Infektionsrisiko zu den Stosszeiten zu reduzieren und soweit es der reibungslose Dienstbetrieb ermöglicht, werden die Blockzeiten (normalerweise 8.30-11.00 Uhr und 14.00-16.00Uhr) bis auf Weiteres aufgehoben. Es gilt ein vereinfachtes Verfahren für Telearbeit.
Der Schalterdienst für die Bevölkerung ist gewährleistet, die einzelnen Schaltergespräche sind jedoch auf 10 Minuten begrenzt. Falls keine Abgrenzung (Schalterfenster usw.) vorhanden ist, muss zwischen dem Staatspersonal und der Bürgerin bwz. dem Bürger soweit möglich ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden.