Der Staatsrat hat heute Morgen die Nichtweiterverfolgung des Verfahrens, das vom ausserordentlichen Staatsanwalt Pierre Aubert wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses gegen Marie Garnier eröffnet worden war, zur Kenntnis genommen. Er freut sich über die Nichtweiterverfolgung dieser Angelegenheiten und den Bericht, in dem Marie Garnier von jeder Schuld freigesprochen und in dem darauf hingewiesen wird, dass sie zur Wahrung berechtigter Interessen gehandelt hat.
Während dieses Verfahrens wollte sich der Staatsrat nicht einbringen, um die Arbeit der Justiz nicht zu behindern. Obwohl er gewöhnlich deren Entscheide nicht kommentiert, erklärt er, dass die Schlussfolgerungen des ausserordentlichen Staatsanwalts zu den Institutionen ihn beruhigen.
Die Regierung weist darauf hin, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsweise des Oberamts des Saanebezirks, die in der Verfügung aufgezählt werden, heute geregelt sind oder werden. Der Staatsrat freut sich darüber, dass diese Nichtweiterverfolgungsverfügung dieser Episode eine Ende setzt.