Der Freiburger Staatsrat hat soeben einen Aktionsplan zur Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI) in der Kantonsverwaltung verabschiedet. Die Regierung beabsichtigt, die Nutzung dieses Instruments für die Verwaltungsaufgaben des gesamten Staatspersonals zu fördern und gleichzeitig einen Rahmen für dessen Einsatz vorzugeben.
Das Aktionsplan, der auch eine Richtlinie enthält, befasst sich mit der Entwicklung des Einsatzes von künstlicher Intelligenz (KI) in der Kantonsverwaltung. Er hebt das Potenzial der KI hervor, insbesondere bei Verwaltungsaufgaben, der Automatisierung von repetitiven Aufgaben und der Datenanalyse. Er hebt den Datenschutz und ethische Fragen als entscheidende Aspekte hervor, mit Massnahmen, die das Bewusstsein der Benutzerinnen und Benutzer für die Risiken schärfen. Er sieht die Einführung eines Schulungsangebots für die Mitarbeitenden vor, um einen Rahmen für die Entwicklung des KI-Einsatzes vorzugeben.
Die Direktionen des Staates sind dafür verantwortlich, die Umsetzung des Aktionsplans in ihren Einheiten zu betreuen. Die Konferenz der Generalsekretäre wird die Aktivitäten zwischen den Direktionen koordinieren, und die Staatskanzlei ist für die Gesamtkoordination des Dossiers zuständig. Das Amt für Personal und Organisation (POA) wird ab dem nächsten Jahr eine Schulung einrichten und das Intranet des Staates wird auf evolutive Art und Weise mit entsprechenden Informationen und Ratschlägen angereichert.
Konkret stellt der Staatsrat die KI-Software «Copilot» in ihrer Basisversion zur Verfügung, und zwar für die gesamte Kantonsverwaltung. Aber je nach Bedarf der Direktionen und Ämter könnten im Rahmen des üblichen Voranschlagsverfahrens auch weitere Tools erworben werden.
Gleichzeitig hat die Regierung auf der Grundlage von Tools der künstlichen Intelligenz beschlossen, die Bereitstellung eines Chatbots zu evaluieren, um der Bevölkerung den Zugang zu den Informationen auf der Website zu erleichtern. Dieses Tool ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, dem Chatbot ihre Fragen zu stellen, um Zugang zu den Informationen des Staates zu erhalten. Falls interessierte Kreise Interesse zeigen, könnte das Angebot nicht nur die Informationen der Website fr.ch, sondern auch die Informationen von Websites anderer öffentlicher Organe umfassen, z. B. von interessierten Gemeinden, Regionen oder anderen Partnerinnen und Partnern des Kantons. So müsste die Bevölkerung nicht die Kompetenzverteilung zwischen den verschiedenen Behörden kennen, um die gesuchte Information zu finden.