Der Entscheid des Staatsrats vom 4. Juli 2022, den Pflegefachpersonen mit Fachausbildung Notfallpflege und Intensivpflege ab dem 1. September 2022 die Gehaltsklasse 20 zuzuweisen, nicht aber den Pflegefachpersonen mit Fachausbildung Anästhesiepflege (die in Klasse 19 eingereiht bleiben), löste zahlreiche heftige Reaktionen aus.
Angesichts der geäusserten Kritik hat der Staatsrat an seiner Sitzung vom 23. August 2022 beschlossen, die KBF ausnahmsweise mit der nochmaligen Prüfung gewisser Evalfri-Kriterien bezüglich der Funktion Pflegefachfrau/Pflegfachmann mit Fachausbildung mit Profil Anästhesiepflege zu beauftragen, gerade auch mit Blick darauf, dass seit dem vergangenen 1. Juli zwei Personen aus dem medizinischen Bereich zu den Mitgliedern der KBF gehören.
Sollte die Einreihung für dieses Profil geändert werden, würde dies rückwirkend auf den 1. September 2022 erfolgen, um die Gleichbehandlung mit den beiden anderen Pflegefachpersonenprofilen zu gewährleisten. Der Staatsrat will seinen Entscheid so bald wie möglich, spätestens aber in seiner ersten Sitzung nach den Herbstferien treffen.
Der Staatsrat betont, dass das Höchstgehalt für Pflegefachpersonen mit Fachausbildung im Kanton Freiburg höher ist als in den anderen Westschweizer Kantonen, und dies dank des Evalfri-Systems, mit dem der Staatsrat voll und ganz zufrieden ist.