Das Nationalstrassennetz umfasst alle Autobahnen des Landes und eine Anzahl Strassen von nationaler Bedeutung. Der Bund ist für den Ausbau, den Unterhalt und den Betrieb der Nationalstrassen verantwortlich. Dieses Netz muss an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden. Seit es 1960 festgelegt wurde, hat sich an seiner Form nur wenig geändert, obwohl die Bedürfnisse sich seither verändert haben. In der Zwischenzeit ist die Bevölkerung von 5,4 auf 8 Millionen gewachsen, und der Strassenverkehr hat sich verfünffacht.
Der Beschluss über das Nationalstrassennetz wurde entsprechend revidiert. Im neuen Beschluss wird unter anderem vorgesehen, dass 383 Kilometer Kantonsstrassen von nationaler Bedeutung an den Bund übergehen, um den Anschluss von mittelgrossen Städten, Bergregionen und Randregionen an das Nationalstrassennetz zu verbessern. Im Kanton Freiburg wird eine 5,8 Kilometer lange Kantonsstrasse ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Es geht um die Verbindung Zihl - Ins - Murten zwischen der Region Bern und der Agglomeration des Neuenburger Städtenetzes. Die Benützerinnen und Benützer profitieren von den Ausbaumassnahmen auf diesem Teilstück, wie zum Beispiel den Massnahmen zur Ausführung der Lärmschutzverordnung.
Der Beschluss über das Nationalstrassennetz tritt nur in Kraft, wenn das Volk das neue Gesetz über die Autobahnvignette annimmt, in dem eine Erhöhung des seit 1995 unveränderten Preises von 40 auf 100 Franken und die Einführung einer zwei Monate gültigen Vignette zum Preis von 40 Franken vorgesehen sind.
Die zusätzlichen finanziellen Mittel werden vollständig für die Finanzierung von Strassenprojekten verwendet. Sie dienen nicht nur dazu, die Zusatzkosten aufgrund der Übernahme der Kantonsstrassen und der Erweiterung des Netzes, sondern auch die Kosten für den Ausbau und den Unterhalt aller Nationalstrassen zu decken. So kann ein modernes und sicheres Netz garantiert werden, da die Nationalstrassen einen höheren Standard haben. Die Bevölkerung profitiert ebenfalls von einer Verbesserung der Verbindungen und der Umfahrungsprojekte, mit denen die Bewohnerinnen und Bewohner von den Immissionen des Durchgangsverkehrs befreit werden und gleichzeitig ein flüssigerer Verkehr sichergestellt wird. Eine Ablehnung der Erhöhung des Vignettenpreises hätte bedeutende Verzögerungen für zahlreiche wichtige Projekte in den Kantonen zur Folge. Der Staatsrat unterstützt wie die Konferenz der Kantonsregierungen und die zuständige interkantonale Direktorenkonferenz die Änderung des Gesetzes über die Autobahnvignette, gegen die das Referendum ergriffen wurde.
Ein "Ja" zur Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette, damit das Nationalstrassennetz erweitert und ausgebaut werden kann
Der Staatsrat empfiehlt den Freiburger Bürgerinnen und Bürgern, am 24. November 2013 die Änderung des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (Nationalstrassenabgabengesetz, NSAG) anzunehmen. Dank dieser Anpassung können der Unterhalt der Nationalstrassen und die Finanzierung der nötigen Erweiterungen sichergestellt werden, wovon auch die Freiburgerinnen und Freiburger profitieren.
Veröffentlicht am 08. November 2013 - 14h30 Archiviert
Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 08.11.2013 - 14h30