Der Staatsrat beschäftigt sich parallel zur Revision der Staatspersonalgesetzgbung (StPG und StPR) auch mit der Personalpolitik und den Herausforderungen, die beim Personalmanagement auf die öffentliche Verwaltung zukommen, namentlich mit der Digitalisierung der Dienstleistungen. Im Hinblick darauf beauftragte er im August 2017 eine Arbeitsgruppe, in einem Bericht Rahmen und Organisation des künftigen Personalpolitik-Projekts zu umreissen.
Das Projekt zielt darauf ab, den Staat als wettbewerbsfähigen Arbeitgeber mit hochqualifizierten und hochmotivierten Mitarbeitenden zu positionieren. Der Mensch wird im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Der Staatsrat hat sich bei der Ausarbeitung der Personalpolitik für ein partizipatives Bottom-Up-Vorgehen entschieden. Die Direktionen und Anstalten sowie die Sozialpartner werden in die Ausarbeitung dieser neuen Personalpolitik einbezogen. Die Mitarbeitenden erhalten an Ideen-Workshops die Gelegenheit, ihre Vorschläge einzubringen. Ein externer Experte für öffentliche Verwaltung des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung (IDHEAP, Universität Lausanne) wird die Arbeiten begleiten.
Den Kern der Personalpolitik sollen gemeinsame Werte bilden, und sie soll die strategischen Stossrichtungen für das Personalmanagement und die diesbezüglichen Aktivitäten vorgeben. In den kommenden Monaten geht es darum, Vision und Strategie zu bestimmen. Bis im Jahr 2020 soll dann schrittweise ein Handlungsplan umgesetzt werden, mit dem der Staatsrat die Personalpolitik konkretisieren kann.