Der Staatsrat hat an seiner Sitzung vom 28. September 2021 vom Ergebnis der von der konstituierenden Versammlung Grossfreiburgs organisierten Konsultativabstimmung Kenntnis genommen. Er stellt fest, dass eine grosse Mehrheit der Bevölkerung in sechs der neun Gemeinden des provisorischen Perimeters die Arbeiten im Hinblick auf eine Fusion basierend auf dem von der konstituierenden Versammlung erarbeiteten Konzept nicht fortsetzen will. Zwar hat über den ganzen Perimeter gesehen eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger den Prozess unterstützt, aber die Ablehnung durch die Mehrheit der Bevölkerung von sechs Gemeinden ist eine Enttäuschung.
Die Kampagne im Hinblick auf die Konsultativabstimmung hat einen breiten Konsens über die Notwendigkeit, das Kantonszentrum zu stärken, aufgezeigt. Die Ergebnisse vom Sonntag zeigen jedoch, dass eine Mehrheit der Gemeinden in der Peripherie diese Stärkung nicht in Form eines Gemeindezusammenschlusses sieht. Aufgrund dieser Erkenntnisse und der klaren Meinung der Bevölkerung möchte sich der Staatsrat weiterhin für ein starkes Kantonszentrum mit einer Governance einsetzen, die wichtige Infrastrukturen, besonders im Bereich Mobilität, umsetzen kann. Dies liegt im Interesse der ganzen Freiburger Bevölkerung.
Im Rahmen der Umsetzung des neuen Gesetzes über die Agglomerationen haben sich die Gemeinden des vom Bund anerkannten Perimeters der Agglomeration Freiburg letzten Sommer getroffen. Sie müssen in Kürze dazu Stellung nehmen, ob sie an der Bildung der zukünftigen Agglomeration beteiligt sein wollen. Diese Entwicklung der Agglomeration Freiburg könnte in Zukunft eine noch entscheidendere Bedeutung haben, falls das Projekt einer Fusion Grossfreiburgs abgebrochen wird. Der Staatsrat erinnert daran, dass die neue Gesetzgebung eine neue kantonale Unterstützung für die Agglomerationen vorsieht.
Der Staatsrat betont, dass es sich beim Urnengang vom 26. September um eine Konsultativabstimmung handelte. Der aktuelle Gesetzesrahmen, der aufgrund einer Motion des Parlaments ausgearbeitet wurde, beauftragt die konstituierende Versammlung immer noch, bis Ende Juni 2022 einen Perimeter und eine Fusionsvereinbarung vorzulegen. Falls sie dies nicht tut, erarbeitet der Staatsrat diesen Vereinbarungsentwurf. Basierend auf der Stellungnahme der konstituierenden Versammlung und der Gemeindebehörden ist der Staatsrat der Ansicht, dass der Grosse Rat die Zweckmässigkeit dieser Bestimmungen beurteilen muss.