Raphaël Rimaz gehörte der Kantonsregierung während 10 Jahren an; er war Justiz-, Polizei- und Militärdirektor. 1992 war er Regierungspräsident. Er war Urheber zahlreicher Gesetze, u. a. des revidierten Gesetzes über die Kantonspolizei, des Ausführungsgesetzes zum Datenschutzgesetz des Bundes, des Gesetzes über die Anstalten von Bellechasse, des Gesetzes über den Fonds für die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit. Er war verantwortlich für den autonomen Status des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt, dessen Verwalter er bis heute war. Während seiner 10-jährigen Amtszeit war er auch Präsident der Kantonalen Gebäudeversicherung (KGV).
Der Staatsrat wird Raphaël Rimaz als engagierte Persönlichkeit, für die das Interesse des Staates zuoberst stand und die sich auch nach dem Ende ihres Mandats weiterhin für das öffentliche Leben interessierte, in Erinnerung behalten.
Der Staatsrat drückt der Familie von Raphaël Rimaz, insbesondere seiner Gattin Isabelle Rimaz-Marty, seinem Sohn Jean-Luc Rimaz, Mitarbeiter beim Amt für Informatik und Telekommunikation, und seiner Mutter Marguerite Rimaz-Marchon, die vor einigen Tagen ihren 100. Geburtstag gefeiert hat, sein aufrichtiges Beileid und sein tiefes Mitgefühl aus.
Beilage
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Biografische Notiz zu Raphaël Rimaz