Unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist, d. h. bis 19. Dezember 2016, kein Finanzreferendumsbegehren eingereicht wird, promulgiert der Staatsrat vorzeitig das Dekret vom 4. November 2016 über den Erwerb der Liegenschaften Artikel 767 und 785 der Gemeinde Romont - Tetra-Pak-Areal (Inkrafttreten: sofort).
Unter der Voraussetzung, dass bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist, d. h. bis 19. Dezember 2016, kein Gesetzesreferendumsbegehren eingereicht wird, promulgiert er vorzeitig:
- das Gesetz vom 2. November 2016 über den Steuerfuss der direkten Kantonssteuern für die Steuerperiode 2017 (Inkrafttreten: 1. Januar 2017);
- das Gesetz vom 3. November 2016 zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinden (Zahl der Unterschriften für ein Referendumsbegehren) (Inkrafttreten: 1. Januar 2017);
- das Gesetz vom 4. November 2016 zur Änderung des Gesetzes über die öffentlichen Gaststätten (Inkrafttreten: 1. Januar 2017);
- das Gesetz vom 3. November 2016 zur Änderung des Grossratsgesetzes (besondere Entschädigungen) (Inkrafttreten: 1. Januar 2017);
- das Gesetz vom 2. November 2016 über den E-Government-Schalter des Staates (E GovSchG) (Inkrafttreten: 1. Januar 2017);
- das Gesetz vom 3. November 2016 zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung) (Inkrafttreten: 1. Juli 2017).
Er erklärt Ursula Schneider Schüttel, Murten, als Nationalrätin für gewählt.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Thomas Rauber / Daniel Bürdel - TPF-Betriebszentrum: Offerten in deutscher Sprache werden nicht akzeptiert;
- die Antwort auf die Anfrage Simon Bischof - Einhaltung der Luftreinhaltevorgaben beim Kauf von Fahrzeugen;
- zwei Dekretsentwürfe über die Einbürgerungen;
- die Antwort auf die Anfrage Dominique Corminboeuf Strehblow / Nicolas Repond - Sicherheit in der Landwirtschaft;
- die Antwort auf die Anfrage Bernadette Mäder-Brülhart - Information der Bevölkerung, wie nach einem Herzstillstand richtig zu handeln ist.
- die Antwort auf die Anfrage Bernadette Hänni-Fischer - Prämienreduktion;
- die Antwort auf die Anfrage Nicolas Repond - Antibiotikaresistente Bakterien und Staphylokokken;
- den Bericht zum Postulat Christine Bulliard / Jean-François Steiert - Senkung der Prämienlast der Familien in der obligatorischen Krankenversicherung;
- die Antwort auf die Anfrage Chantal Pythoud-Gaillard - Offizielle Anerkennung und Finanzierung der Freiburger Rettungskolonnen.
Er ändert:
- die Verordnung über die Quellensteuer;
- das Reglement über die öffentlichen Gaststätten.
Er tritt dem Abkommen für ein Pilotprojekt zur Unterbringung in ausserkantonalen Pflegeheimen bei.
Er legt die Referenztarife der Spitäler und Geburtshäuser fest.
Er überträgt der Gemeinde Düdingen die Zuständigkeit für die Verhängung von Ordnungsbussen.
Er berichtigt die Verordnung vom 31. Oktober 2016 zur Änderung des Reglements über die Hundehaltung.
Er genehmigt:
- den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande, den Betrag von 2 270 250 Franken für das 4. Quartal 2016 (191. Gewinnverteilung) für kulturelle Zwecke (992 400 Franken), für verschiedene soziale und wohltätige Werke (857 850 Franken), für die Restaurierung von Kunstwerken (400 000 Franken) und für die Umwelt (20 000 Franken) zu verwenden;
- den Beschluss der kantonalen Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das vierte Quartal 2016 (24. Gewinnverteilung) einen Betrag von Fr. 105 837.60 zugunsten des Sports zu verwenden.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.