Der Staatsrat promulgiert:
- das Dekret vom 7. November 2018 über den Voranschlag des Staates Freiburg für das Jahr 2019 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019);
- das Dekret vom 9. November 2018 über einen Verpflichtungskredit für Daueranlagen in Staatswäldern und in weiteren Gütern (Inkrafttreten: sofort).
Er legt das Inkrafttreten des Gesetzes vom 3. November 2016 zur Änderung der Gesetzgebung über die Veröffentlichung der Erlasse (Vorrang der elektronischen Fassung) auf den 1. Januar 2019 fest1).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Schnyder Erika / Müller Chantal - Übernahme von MiGeL-Material infolge Bundesgerichtsurteile 2017/2018;
- die Antwort auf die Anfrage Laurent Thévoz - Umsetzung des Businessplans von blueFACTORY.
Er gibt die freiburgischen Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 25. November 2018 bekannt.
Er ermächtigt die Volkswirtschaftsdirektion, den Entwurf zur Revision des Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) in die Vernehmlassung zu geben.
Er erlässt das Reglement über die Veröffentlichung der Erlasse (VER).
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.