Im vergangenen März legte der Vorstand der Pensionskasse des Staatspersonals (PKSPF) dem Staatsrat einen Bericht vor und forderte ihn zum Handeln auf. Es ging dabei um die Sicherung des Fortbestands der Pensionskasse, der durch zwei Trends gefährdet wird: Einerseits steigt die Lebenserwartung, was zu einer Verschlechterung des Verhältnisses Aktive/Rentner und zu einer Verlängerung der Rentenlaufzeiten führt. Andererseits hat die sinkende Renditeerwartung auf den Finanzmärkten einen Rückgang der erwarteten Finanzerträge bei der PKSPF zur Folge.
Nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge muss die PKSPF für ihre Gesamtverpflichtungen bis im Jahr 2052 einen Mindestdeckungsgrad von 80 % erreichen. Die Projektionen zeigen, dass der Deckungsgrad bis im Jahr 2052 auf 45 % sinken könnte, wenn nichts unternommen wird. Die Arbeitgeber müssten 1,4 Milliarden Franken in die PKSPF einschiessen, damit in Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften an den bisherigen Leistungen für die zum Zeitpunkt des Primatwechsels anspruchsberechtigten Versicherten festgehalten werden kann (basierend auf einer Verzinsung mit 2,5 %; in ihrem Bericht kam die PKSPF auf Kosten von 1,8 Milliarden Franken bei einer Verzinsung mit 2 %).
Wechsel zum Beitragsprimat
Zur Wiederherstellung des strukturellen Gleichgewichts der PKSPF schlägt der Staatsrat einen Systemwechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat vor. Dieses Vorsorgemodell wäre besser für die Sicherung des Fortbestands der PKSPF geeignet und wird von den meisten öffentlichen und privaten Pensionskassen in der Schweiz angewendet. Mit dem Wechsel zum Beitragsprimat wird der Besitzstand der Versicherten bezüglich ihres bis dahin angesparten Kapitals gewahrt. Hingegen wird sich die Reform stark auf die Höhe der Renten auswirken, mit denen die versicherten Personen rechnen können, und ohne zusätzliche Finanzierung dürfte die durchschnittliche Renteneinbusse etwa 20% betragen. Personen, die kurz vor der Rente stehen, wären am stärksten betroffen. Zur Abfederung der Auswirkungen des Primatwechsels müssen Übergangsmassnahmen getroffen werden. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sind solche Massnahmen zwingend für alle, die weniger als fünf Jahre vor der Pensionierung stehen. Der Staatsrat will jedoch den Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Deshalb werden zusätzlich zu den Übergangsmassnahmen auch Kompensationsmassnahmen getroffen, um ein grösseres Personenspektrum abzudecken.
Drei Varianten von Übergangs- und Kompensationsmassnahmen
Unter Berücksichtigung der Forderungen der Personalverbände hat sich der Staatsrat für drei Varianten von Übergangs- und Kompensationsmassnahmen entschieden:
- In der ersten Variante schlägt er Übergangsmassnahmen für alle Personen im Alter von 54 Jahren und einem Monat bis 65 Jahren vor. Er schlägt zusätzlich Kompensationsmassnahmen für Personen ab 50 vor. Damit sollte die Renteneinbusse in diesen Alterskategorien auf 11,5 % begrenzt werden. Der Finanzierungsbeitrag der Arbeitgeber liegt bei 500 Millionen Franken.
- In der zweiten Variante schlägt der Staatsrat vor, zusätzlich zu den Übergangsmassnahmen für Personen im Alter von 54 Jahren und einem Monat bis 65 Jahren Kompensationsmassnahmen für alle Personen ab 45 Jahren vorzusehen. Die Renteneinbusse für diese Personen sollte damit auf 13 % begrenzt werden. Der Finanzierungsbeitrag der Arbeitgeber liegt bei 600 Millionen Franken.
- Auch in der dritten Variante schlägt der Staatsrat vor, die Übergangs- und Kompensationsmassnahmen für Personen ab 45 Jahren umzusetzen. Damit sollte die Renteneinbusse für alle diese Personen im Durchschnitt auf 15 % begrenzt werden. Der Finanzierungsbeitrag der Arbeitgeber liegt bei 400 Millionen Franken.
Teilrekapitalisierung der PKSPF
Im Vernehmlassungsentwurf sieht der Staatsrat in Kombination mit der zweiten Variante die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung der PKSPF vor. Mit einer im Voraus bezahlten Arbeitgeberbeitragssumme von 350 Millionen Franken sinkt die Wahrscheinlichkeit, später erneut Geld einschiessen zu müssen, und die Kasse kann sich besser auf die Marktschwankungen einstellen. Eine Rekapitalisierung kann aber auch zu den gleichen Bedingungen in Kombination mit der ersten und der dritten Variante in Betracht kommen. In allen drei Fällen (Varianten 1, 2 und 3) wären die bundesrechtlichen Vorgaben in Bezug auf den Deckungsgrad der PKSPF eingehalten.
Website und Rentenrechner zur Berechnung der Auswirkungen des Primatwechsels
Die PKSPF schaltet eine Website speziell für das Reformprojekt auf. Darauf sind alle Informationen über die Reform verfügbar, und die Versicherten können mit einem Online-Rechner berechnen, wie sich die drei Varianten auf ihre persönliche Situation auswirken. Weiter sind auch Informationsveranstaltungen geplant.
Zeitplan für die Reform
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf des Gesetzes läuft bis am 15. März 2019. Anschliessend wird der Staatsrat über den definitiven Entwurf entscheiden und diesen an den Grossen Rat überweisen. Nach der Beratung im Grossen Rat werden die Freiburger Bürgerinnen und Bürger über den Entwurf abstimmen. Die Reform wird voraussichtlich am 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Fazit
Mit den Vernehmlassungsvorschlägen will der Staatsrat vor allem erreichen, dass die PKSPF wieder auf einer nachhaltigen und soliden Grundlage steht und die Interessen des öffentlichen Dienstes, der Versicherten, der Rentner und der Steuerzahler langfristig gewahrt werden.