Da in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 30 Tagen kein Gesetzesreferendumsbegehren angemeldet wurde, promulgiert der Staatsrat:
- das Dekret vom 13. Februar 2015 über einen Verpflichtungskredit für die Studien und die Arbeiten zum Ausbau der Route des Grands-Bois, zum Wiederaufbau des Reinwasserkanals und zur Sanierung der Tuffière-Brücke in Hauterive (FR), Corpataux-Magnedens und Arconciel (Inkrafttreten: sofort);
- das Dekret vom 12. Februar 2015 über die kompensierten Nachtragskredite zum Voranschlag des Staates Freiburg für das Jahr 2014 (Inkrafttreten: sofort);
- das Dekret vom 10. Februar 2015 über die Einbürgerungen (Inkrafttreten: sofort);
- das Dekret vom 12. Februar 2015 über die in Form eines ausgearbeiteten Entwurfs eingereichte Gesetzesinitiative «Kantonales Schwimmzentrum» (Volksabstimmung) (Inkrafttreten: sofort).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Simon Bischof - Kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel für Touristen;
- die Antwort auf die Anfrage Giovanna Garghentini Python/Rose-Marie Rodriguez – Wahl- und Abstimmungsstatistiken für die ausländische Wohnbevölkerung.
Er nimmt Kenntnis vom Tätigkeitsbericht 2014 der Kantonalen Lehrmittelverwaltung und überweist ihn dem Grossen Rat.
Er legt fest:
- die Sömmerungsbedingungen 2015;
- den Kantonsanteil an an den Kosten der Leistungen der Akut- und Übergangspflege gemäss den Bestimmungen des Bundes vom 13. Juni 2008 über die Neuordnung der Pflegefinanzierung .
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.
Er nimmt Kenntnis vom Rücktritt eines Mitglieds der Aufsichtskommission für Tierversuche.
Die Zusammensetzung der Kommissionen des Staates und der Projektoberleitungen (COPIL) kann auf der Seite www.fr.ch/kommissionen eingesehen werden.