Der Staatsrat bekräftigt seinen Entschluss, die Wäscherei Marsens (BEM) an die Firma LBG SA zu verkaufen. Diese Firma behandelt namentlich die Wäsche des CHUV und fast aller öffentlichen Spitäler der Waadt. Der Verkauf ist die einzig mögliche Lösung, um die Stellen der Mitarbeiterinnen und Mirarbeiter der BEM zu retten, und die einzige Alternative bestünde darin, die Wäscherei ganz einfach zu schliessen. Die Regierung missbilligt den Streik, der auf Initiative des VPOD lanciert wurde. Sie erklärt sich solidarisch und bekräftigt ihre Unterstützung für die Schritte, welche die Direktorin für Gesundheit und Soziales und der Finanzdirektor gegenüber dieser unrechtmässigen Aktion unternommen haben. Die beiden Mitglieder des Staatsrats sind nach wie vor bereit, sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BEM zu treffen, unter der Voraussetzung, dass diese ihre Arbeit wieder aufgenommen haben. Zurzeit laufen Diskussionen zwischen der Direktion des FPN und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, nachher wird es Gespräche zwischen denselben Personen und der Direktion von LBG SA geben, damit bestimmt werden kann, welche individuellen Lösungen möglich sind. Einige Personen werden in den Ruhestand treten. Allfällige offene Stellen beim Staat gibt es zurzeit nicht, aber es ist möglich, dass die eine oder andere in den nächsten Monaten frei wird, und wie vorgesehen würde dann dem betroffenen Personal der Vorzug gegeben. Es sei darauf hingewiesen, dass LBG SA alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BEM, die das wünschen, mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag übernimmt; ausserdem gibt es für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Sozialplan gemäss der Gesetzgebung über das Personal des Staates Freibrug.
Wäscherei Marsens: der Staatsrat hält an seiner Einstellung fest
Der Staatsrat hält an seinem Entschluss fest, die Wäscherei Marsens (BEM) an die Firma LBG SA zu verkaufen. Er missbilligt den Streik, der auf Initiative des VPOD lanciert wurde. Er erklärt sich solidarisch und bekräftigt seine Unterstützung für die Schritte, welche die Direktorin für Gesundheit und Soziales und der Finanzdirektor gegenüber dieser unrechtmässigen Aktion unternommen haben. Die beiden Mitglieder des Staatsrats sind nach wie vor bereit, sich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BEM zu treffen, unter der Voraussetzung, dass diese ihre Arbeit wieder aufgenommen haben.
Veröffentlicht am 10. März 2015 - 13h00
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Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 10.03.2015 - 13h00