Das Ziel der Unternehmenssteuerreform III (USR III) besteht darin, das Schweizer Steuersystem weiterzuentwickeln und den Wirtschaftsstandort Schweiz zu stärken, dies unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen. Die USR III kommt den Kritiken der Europäischen Union nach. Diese betreffen insbesondere die kantonalen Steuerstatus, welche eine privilegierte Besteuerung von Auslanderträgen beinhalten. Der Bundesrat hat sich im Juni letzten Jahres bereit erklärt, diese speziellen Steuerregime aufzugeben. Angesichts der finanziellen und wirtschaftlichen Bedeutung dieser Gesellschaften für den Bund und zahlreiche Kantone, darunter Freiburg, wird die Aufhebung dieser besonderen Status die Unternehmensbesteuerung in der Schweiz stark verändern. Die Gemeinden sind von dieser Reform ebenfalls betroffen und werden in das Projekt eingebunden.
Im September hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die USR III eröffnet. In diesem Zusammenhang hat der Staatsrat seine Strategie erarbeitet, mit dem Willen, das Freiburger Wirtschaftsgeflecht und die Steuereinnahmen zu erhalten, die Leistungen des Staates weiterhin aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, sowie gegenüber anderen Kantonen und dem Ausland wettbewerbsfähig zu bleiben.
Die Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus haben im Kanton Freiburg etwa 3000 Arbeitsplätze geschaffen, jährlich mehr als 30 Millionen Franken direkte Steuern sowie ungefähr 10 Millionen Franken indirekte Steuern generiert. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Freiburger Wirtschaft sicherzustellen, hat sich der Staatsrat dafür ausgesprochen, eine proaktive Politik zu betreiben, indem er eine einheitliche Steuerpolitik für alle Gesellschaften vorschlägt. Er hat sich deshalb entschieden, den effektiven globalen Steuersatz der juristischen Personen ab Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes (voraussichtlich 2019) auf etwa 13,72% zu senken (kantonaler Gewinnsteuersatz für juristische Personen: 4%). Um die verfassungsmässigen Vorschriften in Sachen Finanzhaushalt einzuhalten, wird er den Senkungsrhythmus erst festlegen, wenn endgültig feststeht, welche Elemente der Bundesvorlage letztendlich eingeführt werden. Mit dieser Entscheidung möchte der Staatsrat unseren Kanton auf einem ähnlichen Niveau platzieren wie die anderen Westschweizer Kantone, welche ihre künftige Unternehmenssteuerpolitik bereits angekündigt haben.
Um für die bisherigen Statusgesellschaften attraktiv zu bleiben, wird der Staatsrat die Entscheide bezüglich der anderen vom Bund in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen aufmerksam verfolgen (Step up, Schutzzinsabzug, restriktive Lizenzbox, usw.).
Mit Ausnahme von zwei möglichen Massnahmen, welche gemäss Vernehmlassung des Bundes geplant sind (Dividenden und Kapitalgewinne), sind die Steuern der natürlichen Personen von der Steuersatzsenkung der juristischen Personen nicht betroffen.
Der Staatsrat ist ausserdem der Meinung, dass Begleitmassnahmen durch die Unternehmen unverzichtbar sind, damit die Unternehmenssteuerreform auf politische Akzeptanz stossen wird. Verschiedene Ideen, zum Beispiel im Bereich der beruflichen Ausbildung und der ausserfamiliären Betreuung, sind bei den Diskussionen mit der Arbeitgeberschaft genannt worden. Eine paritätische Arbeitsgruppe ist zu diesem Zweck ins Leben gerufen worden. Diese muss konkrete Vorschläge erarbeiten, welche dann gleichzeitig mit den neuen Steuerbedingungen für die Unternehmen eingeführt werden sollen.