Da der Finanzplan 2014-2016 ein grosses Defizit ausweist, hat der Staatsrat ein erstes Paket von Struktur- und Sparmassnahmen beantragt (Botschaft 2013-DFIN-20 vom 3. September 2013); der Grosse Rat hiess diese Massnahmen am 8. und 9. Oktober 2013 gut. Dieses erste Paket reicht nicht aus, um das Gleichgewicht wiederherzustellen. Im Bildungswesen haben die Universität, die FH und PH sowie das Konservatorium zum ersten Massnahmenpaket beigetragen. Für die anderen Unterrichtsstufen wünschte der Staatsrat eine vertieftere Analyse, damit er eine Auswahl von Massnahmen vorschlagen konnte, welche die Unterrichtsqualität im Kanton Freiburg nicht gefährden.
Der Staatsrat gestand dem Unterricht in all den vergangenen Jahren Vorrang zu; im Voranschlag 2014 wurden beispielsweise im Unterrichtswesen 73,23 VZÄ geschaffen. Im jetzigen Stadium der Vorausplanungen wird der Bedarf für 2015-2016 auf 111,80 zusätzliche VZÄ veranschlagt. Das ist mehr, als der Finanzplan, der schon ein grosses Defizit auswies, vorsah. Der Staatsrat hat sich eine Verminderung um 40 VZÄ zum Ziel gesetzt. Dazu schlägt er 14 kurzfristige Massnahmen und mehrere mittelfristige Lösungsstrategien vor. Diese Massnahmen betreffen die Primarschule (Flexibilisierung der Schwellenwerte für die Zahl der Klassen) und die allgemeine und berufsbildende Sekundarstufe 2 (mehrere Massnahmen, insbesondere die Organisation der Klassen und die Bezahlung des Lehrkörpers). Dieses Programm wird für zwei Monate in die Vernehmlassung gegeben. Obwohl der Stellenanstieg um 40 VZÄ vermindert wird, werden die VZÄ im Unterrichtswesen erneut um rund 70 Einheiten zunehmen.
Vernehmlassung des Staatsrats zu Massnahmen zur Eindämmung des Stellenanstiegs im Bildungswesen
Vor dem Hintergrund der Struktur- und Sparmassnahmen (SSM), die der Staatsrat beantragt und der Grosse Rat 2013 genehmigt hat, wurde angekündigt, dass im Unterrichtswesen Massnahmen zur Eindämmung der Erhöhung der Stellenzahlen ergriffen würden. Der Staatsrat gibt heute eine Auswahl von Massnahmen in die Vernehmlassung (www.fr.ch/cha/de/pub/vernehmlassungen.htm); die Stellungnahmen werden in einer Frist von zwei Monaten erwartet.
Veröffentlicht am 19. Februar 2014 - 16h00
Herausgegeben von Staatsrat des Kantons Freiburg
Letzte Änderung: 26.10.2023 - 13h52