Der Freiburger Staatsrat hat heute Montag, den 16. März 2020 anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung zusätzliche Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus vorbereitet – unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich das Territorium des Kantons Freiburg seit dem 13. März 2020 formell in einer ausserordentlichen Lage befindet.
Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat heute Nachmittag Zusatzmassnahmen ankündigen sollte und um allfällige Widersprüche zwischen den Entscheiden zu vermeiden, verzichtet die Freiburger Regierung momentan auf die formelle Verabschiedung ihrer eigenen Verordnung. Der Staatsrat behält sich jedoch vor, seine Verordnung je nach Inhalt der Bundesmassnahmen anschliessend zu verabschieden.
Der Staatsrat legt Wert auf die Notwendigkeit, dass die Massnahmen im Interesse der Bevölkerung sowie der landesweiten Effizienz national koordiniert und harmonisiert werden. Er ruft zudem die Bevölkerung aufgrund der gravierenden Situation dazu auf, den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) strikt zu folgen.