Der Staatsrat beruft ein:
- die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Freiburg auf Sonntag, 26. September 2021, zur Ergänzungswahl in den Ständerat;
- auf Sonntag, 26. September 2021, die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der drei Gemeinden, die sich auf den 1. Januar 2022 zusammenschliessen (Galmiz, Gempenach, Murten), zur verschobenen Gesamterneuerung des Gemeinderats und des Generalrats der neuen Gemeinde.
Er gibt bekannt:
- das Ergebnis der kantonalen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021;
- die freiburgischen Ergebnisse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 13. Juni 2021.
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Pythoud-Gaillard Chantal - Zusätzliche VZÄ für die 144?;
- die Antwort auf die Anfrage Hänni-Fischer Bernadette / Schwander Susanne - Stipendienpolitik in der Corona-Pandemie;
- die Antwort auf den Auftrag Schneuwly André / Schwander Susanne / Cotting-Chardonnens Violaine / Schwaller-Merkle Esther / Emonet Gaétan / Brügger Adrian / Pasquier Nicolas / Badoud Antoinette / Sudan Stéphane / Demierre Philippe - Schaffung von Schulsozialarbeiter-Stellen an den obligatorischen Schulen von 2022-2024;
- einen Dekretsentwurf über einen Verpflichtungskredit für die Subventionierung eines Schwimmbads in Marly;
- die Antwort auf die Motion Gaillard Bertrand / Bürdel Daniel - Energetische Sanierung, vereinfachen wir das Verfahren;
- die Antwort auf die Motion Bürgisser Nicolas / Pythoud-Gaillard Chantal - Änderung des Gesetzes über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung – Präzisierung der Amtsdauer der Mitglieder des Staatsrates;
- der Gesetzentwurf zur Änderung des Datums des Amtsantritts der Mitglieder des Staatsrats und der Oberamtmänner.
Er erlässt die Verordnung über die Streichung des Leumundszeugnisses aus der Freiburger Gesetzgebung.
Er verlängert die Verordnung über die Anwendung von Artikel 55a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung.
Er präzisiert gewisse Beträge der letzten Staatsrechnung.
Er genehmigt den Entscheid der kantonalen Kommission der Loterie Romande für das 2. Quartal 2021 (209. Gewinnverteilung) den Betrag von 9 534 875 Franken für kulturelle Zwecke (3 793 896 Franken), für verschiedene soziale und wohltätige Zwecke (4 190 979 Franken) und für die Restaurierung von Kunstwerken (1 550 000 Franken) zu verwenden.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.