Der Staatsrat beruft die Stimmberechtigten des Kantons Freiburg zur eidgenössischen Volksabstimmung vom Sonntag, 26. September 2021, über folgende Vorlagen ein:
- Volksinitiative vom 2. April 2019 «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»;
- Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Ehe für alle).
Er verabschiedet zuhanden des Grossen Rates:
- die Antwort auf die Anfrage Dafflon Hubert - Regionaler Bahnverkehr, sinkende Servicequalität;
- die Antwort auf die Anfrage Garghentini Python Giovanna / Berset Christel - Verbot von Einweg-Kunststoffprodukten in der Gastronomie;
- die Antwort auf die Anfrage Boschung Bruno / Chardonnens Jean-Daniel - Unternehmen im Mehrheitsbesitz des Staates im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft;
- die Antwort auf das Postulat Kubski Grégoire / Rey Benoît - Aktuelle Lage, Finanzierung und Zukunft der Freiburger Medien;
- die Antwort auf die Anfrage Bonny David - Es braucht neue Bedingungen, unter denen Minderjährige eine Vorlehre absolvieren;
- die Antwort auf den Auftrag Schneuwly André / Schwander Susanne / Cotting-Chardonnens Violaine / Schwaller-Merkle Esther / Emonet Gaétan / Brügger Adrian / Pasquier Nicolas / Badoud Antoinette / Sudan Stéphane / Demierre Philippe - Schaffung von Schulsozialarbeiter-Stellen an den obligatorischen Schulen von 2022-2024;
- die Antwort auf die Motion Hänni-Fischer Bernadette / Bürgisser Nicolas - Eine einzige Notfall-Telefonzentrale - Fusion der Notfall-Tel.-Nr.117/118 mit 144 (FFEAZ).
Er erlässt das Übergangsreglement über die Brandbekämpfung und die Hilfeleistungen (BBHÜR).
Er ermächtigt die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion einen Vorentwurf zur Revision des Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG-FR) und für das dazugehörige Ausführungsreglement (ÖBR-FR) in die Vernehmlassung zu geben; die Revision und das Reglement bilden die Voraussetzung dafür, dass der Kanton Freiburg der neuen Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019) beitreten kann.
Er genehmigt den Beschluss der Kommission der Loterie Romande für den Sport, für das 2. Quartal 2021 (42. Gewinnverteilung) einen Betrag von Fr. 318 139.25 zugunsten des Sports zu verwenden.
Er antwortet auf verschiedene Vernehmlassungen des Bundes. Diese Antworten werden demnächst unter www.fr.ch/bundesvernehmlassungen veröffentlicht.