Dieses Modell illustriert das Informationsnetz gut, aus dem unser Leitmotiv entstanden ist:
Das Konzept besteht darin, über das Internet, eine direkte Verbindung zwischen den Informationen, die wir besitzen (Liegenschaften, Beteiligungen, Aktionäre...) zu erstellen. Damit verfügen die Steuerpflichtigen, online, über allgemeine Informationen und/oder spezielle die sie betreffen. Die Bevollmächtigten können einem Steuerpflichtigen die Steuererklärung vorlegen, ohne dabei ihr Büro verlassen zu müssen. Es genügt, wenn Beide auf e-tax JP online verbunden sind. Ausserdem kann der Steuerpflichtige oder sein Vertreter jederzeit ergänzende Notizen und Bemerkungen einfügen. Letztlich kann er je nach dem, die Steuererklärung vollständig ausdrucken, archivieren oder im PDF-Format einem anderen Kanton übermitteln.
In der Erwartung der Freigabe der elektronischen Unterschrift, muss nur eine kurze Zusammenfassung der deklarierten Elemente unterschrieben, und der KSTV zugestellt werden. Dieses Formular enthält ebenfalls die kantonalen und eidgenössischen Steuerbeträge aufgrund der deklarierten Elemente.
Technisches Umfeld
Um die grösstmögliche Oeffnung zu den Marktstandards zu erreichen, mussten alle Vorsichtsmassnahmen getroffen werden.
Trotzdem ist es, bei jeder System-Weiterentwicklung, nicht möglich alle bestehenden Plattformen zu testen.
Sollten Sie einer Unvereinbarkeit begegnen, so wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns diese mittels E-Mail und mit folgenden Angaben mitteilten:
- benutzte Plattform (Windows 2000, XP, MAC OS…)
- benutzter Navigator (Internet Explorer, FireFox, Safari, …) sowie die Version
- Problembeschreibung
- Angezeigte Fehlermeldung(en)
- eventuell Beilage von Bildschirmkopien
Achtung ! Auf Mac OS, macht Safari momentan bestimmte Probleme. Wir empfehlen Ihnen deshalb auf diesem Umfeld Firefox zu benutzen.
Die Online-Transaktionen können sich manchmal als Ressourcenbelastung erweisen. Die Benutzung einer Netzverbindung mit hoher Uebertragungsrate (ADSL) wird eher empfohlen als eine telephonische Verbindung.
Die Infrastrukturen der Informatik und Telekommunikation sind 24 Stunden pro Tag und jeden Wochentag, gemäss den Informatik-Regeln und –Standards die im Kanton Freiburg in Kraft sind, verfügbar, unter Vorbehalt von nicht voraussehbaren Ereignissen (Technische Probleme), und ausserhalb der Speicher- und Unterhaltsfenster.
Falls nötig, (zum Beispiel für den Unterhalt der Anlagen oder Interventionen auf den Systemen) behält sich der Kanton Freiburg das Recht vor, die Dienstleistung abzubrechen und zwar nach Möglichkeit ausserhalb der Bürozeiten, d.h. zwischen 18.30 Uhr abends und 07.00 Uhr morgens. Während den Wochenenden und Feiertagen können jedoch die vorerwähnten Interventionen jederzeit stattfinden.
Für kleinere Interventionen kann auch der Zeitabschnitt zwischen 12.00 Uhr und 13.30 Uhr benutzt werden.
Im Allgemeinen werden die geplanten Unterbrüche mittels vorliegender Website mitgeteilt werden.
Die Online-Sicherheit
Mit seinem Informatik- und Telekommunikationsdienst (Sitel), zielte der Kanton Freiburg seit Beginn auf ein sehr hohes Sicherheitsniveau, das für Online-Transaktionen mit demjenigen der Banken vergleichbar ist:
- Authentifizierung aufgrund von 3 Faktoren (Benutzername, Passwort und Code einer Matrizenkarte, in der Form einer « Challenge-Antwort »)
- Verschlüsselter Datenaustausch (die Umsetzung von SSL)
- Verschiedene Sicherheitsstufen, die unberechtigte Zugriffe auf Akten oder Transaktionen einschränken
- Möglichkeit der provisorischen Einreichung Ihrer Daten in einem hoch abgesicherten und für die KSTV nicht zugänglichen Umfeld
- Garantie der Vollständigkeit Ihrer Daten
- Von einer spezialisierten Dienstleistungsgesellschaft geprüfte System- und Datensicherheit
Zur Sicherheit der Transaktionen können Sie einen grossen Beitrag leisten, indem Sie das richtige Material verwenden und von den verschiedenen Angaben unter den Punkten 5.2 bis 5.6 der allgemeinen Bedingungen im Zugangsvertrag Kenntnis nehmen.
Umfang der Dienstleistung
Alle Ihre Veranlagungen ab 2001 visualisieren (inkl. Steuerwerte, Steuerquoten, Besondere Besteuerung der Immobilien, Einzelheiten der Elemente, Ausscheidungen….). Diese Angaben sind zu Ihrer Verfügung, sowohl für Ihr eigenes Kapitel als auch für diejenigen Steuerpflichtigen wofür Sie bevollmächtigt wurden. In gleicher Art und Weise können Sie die von Ihnen, über Internet, abgegebenen Steuererklärungen einsehen.
Viele Angaben sind bereits vorhanden und erleichtern Ihnen die Erfassung
Sie haben den Vorteil, dass bestimmte Daten schon vorerfasst wurden:
- die Vorjahreszahlen wurden übertragen
- die allgemeinen Elemente der vorhergehenden Deklaration wurden übernommen (Verwalter, Aktionäre…)
- die Seite über die Liegenschaften enthält schon alle diesbezüglichen Daten
- die Seite mit den Beteiligungen wurde schon mit den bisher gehaltenen Beteiligungen versehen
Sie haben den Vorteil der Berechnung der Ergebnisse aufgrund Ihrer Deklaration. Wir weisen darauf hin, dass einzig die ordnungsgemäss zugestellte Veranlagung massgebend ist.
- die steuerbaren Elemente sind klar angegeben
- die Ausscheidungsanteile sind am Bildschirm
- die Steuerwerte sind berechnet
- die Beträge Kantonssteuer, Bundessteuer, sowie die besondere Steuer auf Immobilien sind berechnet
Sie können die Dokumente, die der Erklärung beigelegt werden müssen, ganz einfach herunterladen. Die Dokumente müssen unbedingt in den allgemeinen Formaten (PDF, Excel, Word…) sein, andernfalls sind sie für uns nicht lesbar:
- Bilanz, Erfolgsrechnung und diesbezügliche Beilagen
- Ein Berechnungsblatt, das spezielle Elemente darstellt
- Einen Mieterspiegel
- Jedes Dokument, das Ihnen nützlich erscheint
Beim Ausfüllen Ihrer Deklaration haben Sie, in verschiedenen Formen, eine steuerliche Online-Unterstützung:
- Die vollständigen Anweisungen, die Sie einsehen können
- Ein spezifischer Auszug aus den Anweisungen, zu einem speziellen Punkt der Deklaration: Wenn Sie auf das Symbol (?) klicken, erscheint eine Information zu diesem speziellen Punkt.
Vereinfachter Kontakt: Der Name und die Tel.-Nr. des/der zuständigen Revisors/Revisorin erscheint automatisch.
Verwaltung der Zugänge Ihrer Mitarbeiter
Wir haben einen spezifischen Bildschirm vorgesehen, wo nur eine Person Ihrer Unternehmung oder Treuhandgesellschaft Zugriff haben wird (Verwalter INF). Sie können so viele zusätzliche Zugänge (f. Benutzer) verlangen wie Sie wollen, aber nicht alle werden dieselben Rechte besitzen.
Sie können beispielsweise einem Lehrling einen Zugriff erlauben, der ihm das Ausfüllen der Deklaration ermöglicht, er kann sie jedoch nicht einreichen. Dagegen können Sie eine andere Person bestimmen (z.B. die Chefbuchhalterin), welche auf die Erklärung geht, sie überprüft und entscheidet, ob sie eingereicht bzw. abgegeben wird.
Wenn Sie Verantwortlicher einer Gruppe von Unternehmungen sind, können Sie den Zugriff bzw. Zugang nur einer Unternehmung bewilligen, wo Sie eine oder mehrere Personen dazu bestimmen.
Wenn Sie Bevollmächtigter sind, so können Sie den Zugriff nur für einige spezifischen Mandate einer Person und für andere Mandate einer anderen Person bewilligen…
Die Zugriffskarten sind namenlos (ausser für den Verwalter INF). Sie verwalten « wer macht was » und für welche Gesellschaften.
Nach dem Ausfüllen der Steuererklärung können Sie diese direkt im Papierformat ausdrucken. Das ist nützlich, wenn:
- Sie eine interkantonale Unternehmung sind, und Sie eine Version anderen Kantonen zustellen müssen
- Ihr Kunde, dessen Bevollmächtigten Sie sind, eine Papierversion wünscht
- Sie die gedruckten Versionen regelmässig archivieren
Sie können aber auch von einem Ausdruck Ihrer Steuererklärung absehen, indem Sie diese einfach in Ihrem EDV-System speichern. Das Endformular ist im PDF-Format.
Weil die elektronische Unterschrift noch nicht offiziell anerkannt ist, wird Ihnen bei der Abgabe der Steuererklärung das System verlangen, dass Sie eine kurze Zusammenfassung ausdrucken, die schon voradressiert ist, und dass uns diese, mit den gültigen Unterschriften versehen, zugestellt wird.
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch die Dokumente beilegen, die Sie nicht hätten herunterladen können.