Der Tourismussektor, der durch die Krise stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, ist grossen Veränderungen ausgesetzt, die mit den neuen Gewohnheiten der Gäste, den technologischen Entwicklungen und der Notwendigkeit, seine Strukturen effizienter und agiler zu gestalten, zusammenhängen. Das neue kantonale Gesetz soll daher als modernes und an die aktuellen und zukünftigen Trends angepasstes Instrument die Umsetzung einer ambitionierten Vision für den Freiburger Tourismus erlauben, der noch über ein grosses Entwicklungspotenzial verfügt.
Diese ehrgeizige Vision ist Gegenstand einer Strategie, die derzeit erarbeitet und im Jahr 2022 abgeschlossen sein wird. Authentische Erlebnisse durch die Nähe zur einheimischen Bevölkerung, ein herzlicher Empfang, längere Aufenthalte der Gäste, die Entwicklung der Sharing Economy und des kommerziellen Hotellerie- und Parahotellerie-Angebots sowie die Einbindung der neuen Technologien gehören ebenso zu den Prioritäten dieser Strategie wie die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Unterstützung von Produkten und Veranstaltungen. Die Umsetzung dieser Ziele auf operativer Ebene erfordert den Einsatz aller Tourismusakteure.
Der Beitrag von rund einer Milliarde Franken, den der Tourismus derzeit jährlich zum Freiburger BIP leistet, kann somit gesteigert werden, was sich noch günstiger auf zahlreiche direkt oder indirekt vom Tourismus betroffene Sektoren wie das Gastgewerbe, die Sehenswürdigkeiten, den öffentlichen Verkehr und die Seilbahnen, die Veranstaltungen sowie weitere mit dem Tourismus verbundene Dienstleistungen auswirken wird.
Die 42 Stellungnahmen zur Vernehmlassung des Gesetzes betrafen hauptsächlich die Governance, die Finanzierung von Projekten durch den Tourismusförderungsfonds und die Koordinierung der Freizeitwegnetze. Auf dieser Grundlage hat der Staatsrat seine Botschaft zuhanden des Grossen Rats ergänzt und einige Anpassungen gemacht.
Agile Governance und erweiterte Zusammenarbeit
Die bereits bestehenden, guten Beziehungen zwischen den Instanzen auf kommunaler, regionaler und kantonaler Ebene sowie die Zusammenarbeit über die Kantonsgrenzen hinaus werden weiter verstärkt. Die regionalen Tourismusorganisationen müssen eine enge Verbindung zu den lokalen Akteuren und Tourismusorganisationen gewährleisten, indem sie geeignete Prozesse oder Vereinbarungen aufstellen. Die lokalen Tourismusorganisationen werden somit in die regionalen Tourismusorganisationen integriert und profitieren so von der Tätigkeit und den finanziellen Mitteln, die den Regionen zur Verfügung stehen. Das neue Gesetz strebt eine rationelle Organisation an, um die Tätigkeit der offiziellen Tourismusorganisationen zu koordinieren und die Zusammenarbeit mit den Tourismusdienstleistern zu fördern.
Kinder bis 16 Jahren von der Aufenthaltstaxe befreit
Das Kapitel zur Aufenthaltstaxe ist ein Grundpfeiler des neuen Gesetzes und schlägt eine Vereinheitlichung der Taxe auf dem ganzen Kantonsgebiet anstelle der aktuell über 180 Tarifpositionen vor. Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes im Bereich der Aufenthaltstaxe ist die Befreiung von Kindern bis 16 Jahren von der Taxpflicht. Die Digitalisierung wird die Prozesse für das Inkasso der Taxe sowie den Zugang zu einer attraktiven Gästekarte für Personen, die im Kanton Freiburg übernachten, vereinfachen.
Tourismusförderungsfonds (TFF)
Die Kriterien für die Gewährung der Finanzhilfen des Tourismusförderungsfonds wurden vereinfacht und angepasst. Mit Finanzhilfen zu einem bekannten und transparenten Prozentsatz für kleine, mittlere und grosse Projekte kann sich der Verwaltungsausschuss auf den Inhalt der Projekte und ihren touristischen Einfluss konzentrieren. Ziel ist es, den Bau, den Unterhalt und die Renovation der touristischen Infrastrukturen zu unterstützen.
Koordinierung mit dem neuen Gesetz über die Mobilität
Der Abschnitt zu den Freizeitwegnetzen berücksichtigt das neue kantonale Gesetz über die Mobilität, das kürzlich in die Vernehmlassung geschickt wurde, sowie das jüngst verabschiedete Veloweggesetz des Bundes. Deshalb wurde das ursprünglich vorgesehene Kapitel über die Freizeitwegnetze aus dem Gesetzesentwurf entfernt und in den Entwurf des neuen Gesetzes über die Mobilität aufgenommen. Das Zusammenspiel der verschiedenen Gesetzesgrundlagen wird in den Übergangs- und Schlussbestimmungen präzisiert. Dies wird die Entwicklung von beliebten Aktivitäten im Bereich der sanften Mobilität weiter vorantreiben.
Ziele, die auf dem Reichtum unseres Kantons aufbauen
Abschliessend ist zu erwähnen, dass das neue Tourismusgesetz voll und ganz mit dem neuen kantonalen Richtplan, den regionalen Richtplänen, den verschiedenen Arbeiten im Rahmen des Klimaplans, der Mobilität und der Landschaften von kantonaler Bedeutung sowie mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Die Bewertung mit dem Kompass 21 hat die Herausforderungen in Bezug auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Gesellschaft deutlich gemacht. Schweiz Tourismus wird mit dem Programm Swisstainable den Fokus auf Nachhaltigkeit legen, was eine Chance für das Freiburger Tourismusangebot sein wird.