Die sechs Inspektoren der Arbeitsmarktüberwachung des AMA und die drei Inspektoren des Baustelleninspektorats haben am 16. September 2021 in Anwesenheit von Maurice Ropraz, Sicherheits- und Justizdirektor, sowie Olivier Curty, Vizepräsident des Staatsrats und Volkswirtschaftsdirektor, ihren Eid geleistet. Die Vereidigung fand in den Räumlichkeiten der Sicherheits- und Justizdirektion statt.
Gerichtspolizeiliche und administrative Befugnisse
Mit der Vereidigung wird die härtere Gangart im Kampf gegen die Schwarzarbeit bekräftigt, die im Januar 2020 mit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes über die Beschäftigung und den Arbeitsmarkt (BAMG) eingelegt wurde und Freiburg in dieser Hinsicht zum Vorreiter macht. Die Inspektoren des AMA haben neue Befugnisse erhalten und können so als Beamte der Gerichtspolizei agieren. Nun können sie nebst ihren normalen Kontrollen Arbeitgebende und Arbeitnehmende, die der Schwarzarbeit verdächtigt werden, vorladen und einvernehmen. Zudem können sie innerhalb der Grenzen des Strafgesetzes Ermittlungen durchführen und eine Person ohne ihr Wissen überwachen und observieren. Des Weiteren wurde die Beweislast umgekehrt. So müssen nun die Unternehmen beweisen, dass die gegen sie angeführten Verdachtsmomente keinen Verstoss darstellen. Um sie auf ihre neuen Befugnisse vorzubereiten, hat die Kantonspolizei den Inspektoren des AMA eine mehrmonatige spezifische Ausbildung erteilt. Dank der Ausweitung ihrer Kompetenzen wird zudem die Durchführung von Razzien in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft erleichtert.
Das AMA arbeitet bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit auch mit dem Baustelleninspektorat Freiburg zusammen, das mit den Kontrollen im Baugewerbe und im Bereich der Gebäudereinigung beauftragt ist. Die Inspektoren des Baustelleninspektorats verfügen jedoch nicht über gerichtspolizeiliche Befugnisse wie ihre Kollegen, die beim Staat angestellt sind. Im Verdachtsfall können sie aber wie die Inspektoren des AMA umgehend die Schliessung der Baustelle oder die Einstellung des Betriebs anordnen.
Saftige Bussen bei Verstössen
Mit der Revision des BAMG wurden ausserdem abschreckendere Sanktionen eingeführt. So können fehlbare Unternehmen mit Bussen bis zu einer Million Franken oder bis zu 20 % der Gesamtsumme eines öffentlichen Auftrags bestraft und von künftigen Aufträgen des öffentlichen Beschaffungswesens ausgeschlossen werden.