In der Märzsession 2024 hat der Grosse Rat das Gesetz verabschiedet, das es den 18-jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons erlaubt, für ein Jahr ein Gratisabonnement einer Regionalzeitung zu erhalten. Falls kein Referendum dagegen ergriffen wird, tritt das Gesetz rückwirkend auf den 1. Januar 2024 in Kraft. Dies bedeutet, dass die jungen Freiburgerinnen und Freiburger, die im Jahr 2006 geboren sind, bereits im laufenden Jahr vom Angebot profitieren können. Unter Berücksichtigung der Referendumsfrist können Abo-Bestellungen voraussichtlich ab Ende April über ein Online-Formular aufgegeben werden.
Die jungen Erwachsenen, die im Jahr 2024 volljährig werden, können ein Abonnement bestellen, sobald das Formular online ist. Sie müssen dafür nicht ihren Geburtstag abwarten.
Konkret bedeutet dies, dass ab Einführung der Massnahme eine Person, die ihren 18. Geburtstag im Januar 2024 gefeiert hat, genauso wie eine im August 2024 geborene Person ein Abonnement abschliessen kann. Das Abonnement erhalten nur junge Erwachsene, die im Kanton wohnen und ausdrücklich einen Antrag stellen. Das sind potenziell 3700 Personen pro Jahr.
Digitales Abonnement bevorzugt
Die Massnahme zielt darauf ab, die jungen Erwachsenen für die regionalen und kantonalen Themen zu sensibilisieren und gleichzeitig die Titel der Regionalpresse zu unterstützen, die sich teils in einer heiklen wirtschaftlichen Lage befinden.
Die Massnahme schliesst alle Titel der Freiburger Regional- und Lokalpresse ein, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen. Ein Abonnement der Printversion wird nur gewährt, wenn keine digitale Version der Zeitung existiert.