Um schneller handeln zu können, hat der Staatsrat am 16. November seine mit 15 Millionen Franken dotierte Verordnung zur Unterstützung von Härtefällen verabschiedet, ohne die Verordnung des Bundes abzuwarten. Er stützte sich dabei auf den ersten Entwurf einer Bundesverordnung, die er allerdings als zu streng hielt. Im Rahmen des zweiwöchigen Vernehmlassungsverfahrens hat sich der Staat Freiburg zusammen mit weiteren Kantonen gegenüber dem Bund stark dafür eingesetzt, dass die Kriterien der Bundesverordnung für Härtefälle gelockert werden. Die Stellungnahmen zum Entwurf haben die Endfassung der Verordnung, die am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, massgebend beeinflusst.
So werden die für Kurzarbeit und Erwerbsausfall bezogenen Entschädigungsleistungen nicht mehr an den Umsatz angerechnet, was es einem grösseren Kreis von Unternehmen ermöglicht, als Härtefall anerkannt zu werden. Auch die Ausschöpfung des COVID-19-Kredits, bevor Härtefallbeiträge gewährt werden, wurde aus dem Anforderungskatalog der Bundesverordnung gestrichen. Zum Schluss hat das Bundesparlament auch den erforderlichen Mindestumsatz von CHF 100 000.- auf CHF 50 000.- herabgesetzt, um den Kreis der Unternehmen, die von der Massnahme profitieren können, zu vergrössern.
Sofort nach Veröffentlichung der Bundesverordnung hat der Staatsrat am 2. Dezember eine Änderung der kantonalen Verordnung verabschiedet, mit der die Kriterien im Sinne der Bundesverordnung gelockert wurden. Die neue Verordnung des Kantons ermöglicht somit einen breiteren Zugang zu den Härtefallmassnahmen.
Ebenfalls erwähnenswert ist, dass infolge des Entscheids auf Bundesebene, den für die Massnahme bereitgestellten Gesamtbetrag auf eine Milliarde Franken zu erhöhen, dem Kanton etwa 36 Millionen Franken für diese Massnahme zur Verfügung stehen werden.
Der Kanton Freiburg ist im Übrigen der erste Schweizer Kanton, der einen elektronischen Schalter eingerichtet hat, über den die Unternehmen ein Gesuch um einen Härtefallbeitrag stellen können: https://www.promfr.ch/de/covid-19/wmhv/.
Wer das Formular ausfüllt und alle verlangten Unterlagen beilegt, kann innerhalb von zwei Wochen nach Einreichung des Gesuchs mit einer Antwort rechnen. Die vollständig elektronische Bearbeitung wurde dank der Mitwirkung von zwei Freiburger KMU und der engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Dienststellen des Staats ermöglicht. Um eine angemessene Nutzung der bereitgestellten finanziellen Mittel zu gewährleisten, werden Kontrollen durchgeführt.
Zwei Videokonferenzen
Aus Effizienzgründen und zur bestmöglichen Information über die Härtefallmassnahme organisiert die Volkswirtschaftsdirektion zwei Videokonferenzen mit demselben Inhalt, die am Donnerstag, 10. Dezember, um 17 Uhr und am Freitag, 11. Dezember, um 14h Uhr stattfinden (maximale Dauer: eine Stunde). Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an casderigueur@fr.ch bis am 9. Dezember unter Angabe des gewünschten Datums. Ein Link zur Videokonferenz vom Donnerstag oder Freitag wird spätestens am Donnerstag, 10. Dezember 2020, 12 Uhr verschickt.
Für die anderen Massnahmen, die an der Medienkonferenz vom 23. November 2020 angekündigt wurden, insbesondere für die Beiträge basierend auf den Miet-, Pacht- oder Hypothekarzinsen von Unternehmen, die auf behördliche Anordnung schliessen mussten, sind bereits über 450 Gesuche bei der Volkswirtschaftsdirektion eingegangen. Dank der Informatiklösung, die mit der Härtefallmassnahme vergleichbar ist, kann die Bearbeitungszeit von einfachen Fällen auf unter 15 Minuten reduziert werden. Für einen grossen Teil der Dossiers ist die Auszahlung der Beiträge bereits im Gange https://www.promfr.ch/de/covid-19/bmsv/.
Diese Prozessintegration entspricht den Bestrebungen des Staatsrats, die Verwaltung 4.0 voranzutreiben und die Beiträge zugunsten der Unternehmen innert kurzer Frist auszuzahlen. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass die bereitgestellten Mittel gut eingesetzt werden.
Die verschiedenen Online-Schalter haben sich bewährt und werden im Rahmen der Gesuchsbearbeitung weiter genutzt, um eine optimale und möglichst rasche Behandlung zu gewährleisten.