Der Wiederankurbelungsplan des Kantons Freiburg sieht insgesamt 25 Massnahmen vor. Diese betreffen diverse Bereiche wie das Baugewerbe, die Mobilität, die Energie, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, den Tourismus, die Bildung, den Konsum, die Landwirtschaft, die Kultur und den Sport. Für die Massnahmen der Volkswirtschaftsdirektion, für die 20,2 Millionen Franken bereitgestellt werden, hat der Staatsrat diese Woche die Verordnungen und Reglemente verabschiedet. Die meisten dieser Massnahmen stehen ab sofort zur Verfügung. Es folgt ein Überblick:
Massnahme Nr. 7: Gutscheine für Forschung und Entwicklung (F&E)
Ziel der mit 4 Millionen Franken dotierten Massnahme ist es, die von der Gesundheits- und Wirtschaftskrise betroffenen Unternehmen in die Lage zu versetzen, ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten fortzusetzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit am Ende der Krise schneller wiederzuerlangen. Die Massnahme besteht darin, 80 % der Gehälter der in der F&E-Abteilung des Unternehmens beschäftigten Mitarbeiter zu übernehmen. Der Beitrag ist auf maximal 5 Personen und 200 000 Franken pro Unternehmen begrenzt.
Massnahme Nr. 8: Gutscheine für Digitalisierung und Automatisierung
Die mit 2,4 Millionen Franken dotierte Massnahme erlaubt es den betroffenen Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre künftige Entwicklung auf eine solide Grundlage abzustellen. In der Tat hat die Wirtschaftskrise die Bedürfnisse der Unternehmen im Bereich der Digitalisierung und Automatisierung aufgedeckt. Der Gutschein deckt höchstens 25% der Kosten von Digitalisierungs- oder Automatisierungsprojekten, die beispielsweise auf die Produktivitätssteigerung oder die Prozessoptimierung ausgerichtet sind. Der Beitrag ist auf 150’000 Franken pro Unternehmen begrenzt.
Massnahme Nr. 10: Coaching mit Schwerpunkt auf Geschäftsinnovation
Die mit 500'000 Franken dotierte Massnahme besteht in der Bereitstellung von Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen im Bereich der Geschäftsinnovation nach Konzepten und Methoden, die vom Innovationsnetzwerk platinn entwickelt wurden.
Massnahme Nr. 11: Covid Service Pack – Innovationsförderung
Die mit 300'000 Franken dotierte Massnahme ermöglicht die Vergabe von «Covid Service Pack»-Gutscheinen (CSP) von höchstens 20’000 Franken pro Unternehmen. Sie erlaubt es den Unternehmen, während drei Monaten von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen der Hochschule für Technik und Architektur Freiburg oder eines als akademischen Partner anerkannten Start-ups zu profitieren.
Massnahme Nr. 12: Beitrag an den Lohn von Lernenden im ersten Lehrjahr
Die mit 5 Millionen Franken dotierte Massnahme zielt darauf ab, bestehende Lehrstellen zu erhalten und die Bildungsbetriebe zur Schaffung neuer Lehrstellen zu ermuntern. Sie erhalten zu diesem Zweck einen Gutschein für jede neu angestellte Person, die eine Lehre auf das Schuljahr 2020/2021, 2021/2022 oder 2022/2023 antritt. Der Gutschein beträgt 1000 Franken pro lernende Person. Er ist für jede lernende Person bestimmt, die das Unternehmen im ersten Lehrjahr anstellt, und kann nur für eines der erwähnten Schuljahre beantragt werden. Von der Massnahme ausgeschlossen sind öffentliche Körperschaften (Bund, Kanton und Gemeinden).
Informationen und Kontakt für alle obenstehenden Massnahmen: https://www.promfr.ch/covid-19/
Massnahme Nr. 1: Verstärkung des Gebäudeprogramms
Die mit 5 Millionen Franken dotierte Massnahme wird vorübergehend das Gebäudeprogramm des Kantons Freiburg durch eine Erhöhung der Förderbeiträge verstärken. Das Programm wird zu einem Drittel vom Kanton und zu zwei Dritteln vom Bund finanziert und hat somit einen interessanten Multiplikatoreffekt. Die Massnahme tritt am 1. Dezember 2020 in Kraft und Beitragszusicherungen mit zweijähriger Gültigkeit können bis am 31. Dezember 2022 ausgestellt werden.
Informationen und Kontakt: https://www.leprogrammebatiments-fr.ch/de (die Seite wird am 1. Dezember mit Informationen über die Verstärkung des Gebäudeprogramms aktualisiert).
Massnahme Nr. 21: Unterstützung für Restaurants, Bars und Discos
Die mit 3 Millionen Franken dotierte Massnahme besteht in einem A-fonds-perdu-Beitrag, um die Tätigkeit der Restaurants, Bars und Discos wieder in Schwung zu bringen. Dieser deckt einen Teil der Fixkosten und beläuft sich auf 9% des infolge der COVID-19-Krise eingebüssten Umsatzes.
Informationen und Kontakt: Die Gesuche können über eine Online-Plattform gestellt werden, die ab dem 4. Januar 2021 aufgeschaltet wird.
Eine Webseite für den gesamten Wiederankurbelungsplan
Eine Seite mit allen nützlichen Informationen und Links ist ab heute über die Website des Staats Freiburg unter der Adresse https://www.fr.ch/dee/plan-de-relance-de-leconomie-fribourgeoise verfügbar, um den Zugang zu den 25 Massnahmen des Wiederankurbelungsplans zu vereinfachen.
Der Kanton Freiburg ist der erste Schweizer Kanton, der einen kompletten Wiederankurbelungsplan aktiviert, um die Wirtschaft langfristig wieder in Schwung zu bringen.